Informationen zur Europawahl am 26.05.2019 -  wuerzburg24.com

Informationen zur Europawahl am 26.05.2019

Würzburg – Am Sonntag, 26. Mai 2019, findet in ganz Deutschland die Wahl zum 9. Europäischen Parlament statt. Auch in Würzburg sind etwa 100.000 Würzburger Bürgerinnen und Bürger mit deutscher bzw. anderer EU-Staatsangehörigkeit zur Wahl aufgerufen.

Dazu ist das Wahlgebiet der Stadt Würzburg in 112 Wahlbezirke aufgeteilt. Bei der Europawahl ist eine 1 Stimme zu vergeben.

Informationen für Wählerinnen & Wähler in Würzburg

Allen Wahlberechtigten wird rechtzeitig vor der Wahl (drei Wochen) eine Wahlbenachrichtigung an ihre Meldedresse zugesendet. Die Wahlbenachrichtigungskarte dient als Information zur Europawahl über den Wahlraum am Wahltag. Sie können der Wahlbenachrichtigungskarte auch entnehmen, ob Ihr Wahlraum barrierefrei ist. Daneben können Sie mit der Wahlkarte Briefwahl beantragen; auf der Rückseite ist ein entsprechender Antrag bereits eingedruckt. Sollten Sie bis spätestens 05. Mai 2019 keine Wahlbenachrichtigung erhalten, wenden Sie sich unverzüglich (spätestens bis 10. Mai 2019) an das Wahlamt der Stadt Würzburg.

Sie sind in Würzburg wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag mindestens 18 Jahre alt (geboren am 26.05.2001 oder früher) sind und die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. Sie haben die deutsche oder eine EU- Staatsangehörigkeit.
  2. Sie wohnen seit drei Monaten in Deutschland und derzeit mit Hauptwohnung in Würzburg. Wenn Ihr ausländischer Wohnsitz in einem anderen EU-Land ist, dürfen Sie in Deutschland nur dann an einer Europawahl teilnehmen, wenn Sie an dem anderen EU-Wohnort darauf verzichten. Bitte informieren Sie sich vorab über die Eintragung in das Wählerverzeichnis.
  3. Sie sind nicht durch Richterspruch oder aufgrund Vollbetreuung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates (Unionsbürger oder Unionsbürgerin) sind wahlberechtigt, wenn sie in Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten und im Wählerverzeichnis der Stadt Würzburg eingetragen sind. Der Antrag („Antrag eines Unionsbürgers auf Eintragung in das Wählerverzeichnis“) muss spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl, also spätestens am 5. Mai 2019, gestellt werden.

Gleiches gilt für Personen, die sich in Würzburg seit drei Monaten aufhalten und nicht gemeldet sind, z.B. Personen ohne festen Wohnsitz. Voraussetzung ist in jedem Fall: die Antragstellerin-nen/Antragsteller müssen die deutsche/EU-Staatsbürgerschaft besitzen, über 18 Jahre alt sein und dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Der Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis muss spätestens bis zum 21. Tag vor der
Wahl, also spätestens am 5. Mai 2019, gestellt werden.

Briefwahl

Wer im Wählerverzeichnis der Stadt Würzburg erfasst ist und per Briefwahl an der Europawahl 2019 teilnehmen möchte, benötigt einen Wahlschein.

Sie können diesen

  • ab 15. April 2019 und bis zum 22. Mai 2019, 24.00 Uhr  per Online-Formular unter
    https://www.buergerserviceportal.de/bayern/wuerzburg/bsp_ewo_briefwahl
    Auch über den auf der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckten QR-Code gelangen Sie auf die entsprechende Seite.
  • schriftlich mit Hilfe des Vordrucks auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (ausgefüllt und unterschrieben an Stadt Würzburg, Wahlamt, Rückermainstr. 2, 97070 Würzburg schicken, bitte dazu freimachen)
  • per Fax – 0931/37-3844
  • per E-Mail an wahlen@stadt.wuerzburg.de unter Angabe von Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift
  • persönlich im Wahlamt (Briefwahlausgabe Zimmer 133, Rathaus 1. OG, barrierefreier Zugang über Aufzug) unter Vorlage der Wahlbenachrichtigungskarte beantragen. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können ab dem 15. April 2019 bis zum 24.05.2019, 18.00 Uhr, beantragt werden. Bei Anträgen, die nach dem 23.05.2019 eingehen, können wir die rechtzeitige Zustellung der Briefwahlunterlagen aufgrund der Postlaufzeiten nicht mehr garantieren. Wir empfehlen dann nur die persönliche Vorsprache.

Wichtiger Hinweis

Falls die beantragten Briefwahlunterlagen nicht zugestellt wurden bzw. aus anderem Grunde nicht bei Ihnen ankommen, können durch eine persönliche Erklärung im Wahlamt der Stadt Würzburg (Rathaus, Zimmer 34) bis Samstag, 25.05.2019, 12.00 Uhr Ersatzunterlagen beantragt werden. Verlorene Unterlagen werden jedoch nicht ersetzt.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Wahlbrief bis 26.05.2019, 18.00 Uhr wieder beim Wahlamt der Stadt Würzburg eingegangen sein muss. Bei Rücksendung per Post sollten Sie den Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl absenden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen. In jedem Fall tragen Sie selbst das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht.

Bei allgemeinen Rückfragen wenden Sie sich bitte an unser Wahlamt unter der Telefonnummer: 0931/37-2755 oder 37-2669. Unsere Fax-Nummer ist: 0931/37-3844.

Öffnungszeiten des Wahlamtes und der Briefwahlausgabe-Stelle im Rathaus, Rückermainstraße 2, Zimmer 34 bwz. Zimmer 133 ab dem 15. April 2019:

  • Montag bis Mittwoch von 08.00 bis 17.00 Uhr
  • Donnerstag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
  • Freitag 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr
    (nur Freitag, 24.05.2019, von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr)

Bild: Symbolbild Wahlbenachrichtigung (Foto: Stadt Würzburg)

Vielleicht gefällt dir auch

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert