Polizeibericht Würzburg - 09.04.2020 -  wuerzburg24.com

Polizeibericht Würzburg – 09.04.2020

Einbrüche in Waschstraße

Täter auf frischer Tat festgenommen – DNA Spuren erhärten Tatverdacht

Würzburg – Den aufmerksamen Blicken der zivilen Einsatzgruppe der Polizeiinspektion Würzburg-Stadt ist es zu verdanken, dass bereits Anfang Februar ein 26-Jähriger bei einem Einbruch in eine Waschstraße auf frischer Tat festgenommen werden konnte. Die Auswertung von DNA-Spuren erhärtet nun den Tatverdacht gegen Beschuldigten, der sich seit der Festnahme in Haft befindet.

Wie bereits berichtet, hatte seit Dezember ein unbekannter Täter aus dem Tresor einer Waschstraße dreimal die Tageseinnahmen entwendet und zweimal versucht an das Geld zu kommen. Um an den Tresor zu gelangen, drang der Unbekannte gewaltsam in die Waschstraße ein und brach den Geldschrank auf.

Anfang Februar überraschte eine Zivilstreife der Würzburger Polizei den 26-Jährigen bei einem weiteren Einbruchversuch. Noch vor Ort nahmen die Beamten den Tatverdächtigen vorläufig fest und brachten ihn zur Dienststelle. Die Ermittlungen der Kripo Würzburg ergaben, dass der 26-Jährige wohl für insgesamt fünf Einbrüche, davon zwei Versuche, in dieselbe Waschstraße in der Nürnberger Straße verantwortlich ist.

Zum Zeitpunkt seiner Festnahme hatte die Staatsanwaltschaft gegen den Beschuldigten wegen der zurückliegenden Einbrüche bereits einen Haftbefehl wegen Diebstahls in drei Fällen erwirkt. Der Ermittlungsrichter konnte dem Beschuldigten diesen Haftbefehl nunmehr eröffnen und die Untersuchungshaft anordnen. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in einer Justizvollzugsanstalt.

Alkoholisiert mit E-Scooter gefahren

Zellerau – Am Mittwochnachmittag ist in der Mainaustraße ein betrunkener Fahrer eines Elektro-Rollers aus dem Verkehr gezogen worden. Gegen 17:45 Uhr fiel einer Streifenbesatzung ein 43-jähriger Würzburger auf einem E-Scooter auf, welcher dann kontrolliert wurde. Hierbei konnte deutlicher Alkoholgeruch festgestellt werden. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,4 Promille. Der 43-Jährige musste die Beamten zur Polizeidienststelle begleiten, wo ein hinzugerufener Arzt eine Blutentnahme durchführte.

Würzburg Land

Scheune wird Raub der Flammen

Landwirt erleidet leichtere Brandverletzungen

Hoheim, Lkr. Kitzingen – Ein Raub der Flammen ist am Donnerstagnachmittag eine Scheune außerhalb vom Hoheim geworden. Bei dem Versuch einen Traktor aus dem brennenden Holzlager zu fahren, erlitt der 61–jährige Eigentümer Brandverletzungen und kam in ein Krankenhaus. Wie es zu dem Feuer kommen konnte, ist derzeit unbekannt und Gegenstand der weiteren Ermittlungen, welche die Kripo Würzburg übernommen hat.

Die ersten Mitteilungen über eine große Rauchsäule aus Richtung des Aussiedlerhofes in der Straße „Am Steinberg“ gingen gegen 16:40 Uhr bei Feuerwehr und Polizei ein. Trotz der sofortigen Alarmierung der regionalen Feuerwehren stand die Scheune beim Eintreffen von Feuerwehr und Polizei bereits im Vollbrand. Ein vollständiges Abbrennen konnte auch das Großaufgebot der freiwilligen Feuerwehren nicht mehr verhindern. Der Sachschaden wird wohl im mittleren fünfstelligen Bereich liegen.

Der Eigentümer der Scheune versuchte noch einen Traktor vor den Flammen zu retten und zog sich dabei Brandverletzungen an den Armen zu. Nach der medizinischen Erstversorgung von Notarzt und Rettungsdienst kam der Mann in ein Krankenhaus.

Noch am Nachmittag übernahm die Kripo Würzburg die weiteren Ermittlungen hinsichtlich der genauen Brandursache und der exakten Schadenshöhe.

Autofahrer touchiert Radfahrer

28-Jähriger erleidet lebensgefährliche Verletzungen

Schwarzach am Main, Lkr. Kitzingen – Am Donnerstagnachmittag ist es auf der Staatsstraße zwischen Schwarzach und Volkach zu einem schweren Verkehrsunfall gekommen bei dem ein 28-jähriger Fahrradfahrer lebensgefährliche Verletzungen erlitten hat. Dem Sachstand nach kam es während des Überholvorganges zu einer Kollision zwischen einem Seat und dem Fahrradfahrer.

Dem derzeitigen Ermittlungsstand nach befuhr der 39-jährige Fahrer des Seats gegen 15:00 Uhr die Staatsstraße von Schwarzach in Richtung Volkach. Bei dem Versuch den Rennradfahrer auf Höhe der Schleuse Gerlachshausen zu überholen, kam es aus bislang ungeklärter Ursache zu einer Kollision zwischen dem Auto und dem Fahrrad. Der 28-jährige Radfahrer stürzte dadurch vom Fahrrad und zog sich lebensgefährliche Verletzungen zu. Nach der medizinischen Erstversorgung durch den sofort alarmierten Rettungsdienst und Notarzt brachte ein Rettungshubschrauber den im Landkreis Kitzingen wohnenden Mann in ein Krankenhaus. Das professionelle Rennrad wurde durch den Unfall so stark beschädigt, dass eine Reparatur wohl nicht mehr wirtschaftlich sein dürfte.

Für die Dauer der Unfallaufnahme musste die Staatsstraße in beide Fahrtrichtungen für knapp drei Stunden gesperrt werden. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Würzburg zog die Kitzinger Polizei eine Unfallsachverständige hinzu. Ihre Aufgabe wird es sein gemeinsam mit den aufnehmenden Beamten den Unfall detailliert zu rekonstruieren, um den genauen Unfallhergang zu ermitteln.

„Coronavirus“

Informationen der Polizei vom 09. April 2020

Unterfranken – Mit dem Donnerstag stehen wir bei Tag zwanzig der vorläufigen Ausgangsbeschränkung, die derzeit in ganz Bayern gilt. Um die Ausbreitung des „Coronavirus“ zu verlangsamen, haben Kontrollen zur Einhaltung der „Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ nach wie vor hohe Priorität. In allen unterfränkischen Regionen führte die Polizei auch im Laufe des Mittwochs wieder Kontrollen zur Einhaltung der Rechtsverordnung durch. Das polizeiliche Einschreiten erfolgte stets mit Augenmaß, allerdings mussten dennoch in zahlreichen Fällen gegen Personen Verfahren eingeleitet werden. Die Gesamtzahl der Anzeigen belief sich

  • im Bereich Mainfranken auf etwa 20 Fälle,
  • im Bereich Main-Rhön auf rund 70 Fälle,
  • am Bayerischen Untermain auf knapp 60 Fälle.

Ausgangsbeschränkungen über die Osterfeiertage

Ein gemeinsames Ostereiersuchen und Feiern mit der Verwandtschaft und Freunden ist in diesem Jahr leider nicht möglich. Verzichten Sie bitte auf den Osterbesuch und nutzen Sie stattdessen beispielsweise das Telefon oder auch Videoanrufe, um mit ihrer Familie in Kontakt zu bleiben.

Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Je nach Art des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz oder die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung leitet die Polizei gegen die Betroffenen / Beschuldigten Bußgeld- bzw. Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat ein. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen werden die Vorgänge der jeweiligen örtlich zuständigen Verfolgungsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde / Staatsanwaltschaft) zur weiteren Entscheidung vorgelegt.

Was die Höhe der Bußgelder bei Verstößen im Bereich der Ordnungswidrigkeiten gegen die „Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ betrifft, wird auf die gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege verwiesen:

Rechtsverordnung:

Dringende Bitte der unterfränkischen Polizei:

Die Einhaltung der Rechtsverordnungen ist absolut notwendig, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Bitte bleiben Sie zu Hause! Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur beim Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu gehört z. B. seinem Beruf nachzugehen, ein Arztbesuch und zum Einkaufen zu gehen. Die Bestimmungen im Einzelnen finden Sie im Internet unter folgendem Link:

Bitte helfen Sie mit, den weltweiten Virus einzudämmen und bleiben Sie vor allem gesund!

Wassersport in Bayern im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Die Wassersportsaison hat aufgrund des sonnigen Frühlingswetters pünktlich zu den Osterferien Fahrt aufgenommen. Allerdings treffen auch den Wassersport in der gegenwärtigen Lage viele Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Wie in vielen anderen Bereichen auch wird den Betroffenen in dieser Zeit großes Verständnis, aber vor allem auch Einsicht und selbstkritisches Handeln abverlangt. Was heißt das nun konkret?

Der Schutzzweck der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist die Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus. Der eigene Hausstand darf nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes verlassen werden (bspw. Arztbesuch, Einkaufen, Berufsausübung etc.). Sport und Bewegung an der frischen Luft stellen einen triftigen Grund dar, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung. Dieses gilt auf den Bundeswasserstraßen Main, Main-Donau-Kanal und Donau und auf allen bayerischen Landesgewässern, wie z.B. dem Chiemsee.

Untersagt ist der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens sondern der Freizeitgestaltung dienen. Damit ist der Betrieb von Sportboothäfen, Vereinsgeländen, Trockenliegeplätzen, Bootshallen, Wasserski- und Wakeboardanlagen etc. ausgeschlossen. Sie bleiben gesperrt. Damit bleibt auch der Zugriff auf die dort befindlichen Wasserfahrzeuge verwehrt. Auch die Vermietung von Wassersportfahrzeugen dient der Freizeitgestaltung und ist untersagt.

Der Kranbetrieb von Booten ist grundsätzlich nur gewerblich zulässig. Ein Einwassern von Wassersportfahrzeugen/-geräten von Privatleuten ist lediglich in öffentlich zugängigen Bereichen, z.B. an öffentlichen Slipstellen, zulässig. Auch Arbeiten von Bootseignern an ihren Wasserfahrzeugen (z.B. Herrichten zur Vorbereitung der Einwasserung, Streichen, Schleifen etc.) stellen keinen triftigen Grund zum Verlassen des eigenen Hausstands dar und sind derzeit nicht zulässig. 

Zugelassen ist die Ausübung des Sports und die Bewegung an der frischen Luft, allerdings nur alleine oder mit Personen des eigenen Hausstands.

Hierunter fallen insbesondere

  • Bootfahren mit Segel- oder Ruderbooten
  • Stand-up-Paddeln
  • Kitesurfen, Windsurfen
  • u.ä.

Der Betrieb von maschinengetriebenen Sportbooten ist nicht zulässig; dieser fällt nicht unter den Begriff „sportliche Betätigung“. Keine Rolle spielt dabei, ob es sich um Verbrennungs- oder Elektromotoren handelt. Angeln ist gestattet, entsprechend der jeweiligen Fischereierlaubnisauflagen auch vom Ruderboot oder Motorboot aus. Gemeinschaftsangeln ist nicht erlaubt.

Bitte beachten Sie: Bei der Ausübung des Wassersports kommt es immer wieder zu Rettungseinsätzen, bei denen die Wasserwacht, die DLRG, die Rettungsdienste, die Feuerwehr und Polizei eingebunden werden. Deren Einsatz wird gerade jetzt insbesondere anderweitig gebraucht.

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