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Warnung vor Modedrogen: Badesalze und Raumlufterfrischer

Warnung vor Modedrogen: Badesalze und Raumlufterfrischer

Warnung vor Modedrogen: Badesalze und Raumlufterfrischer

Würzburg – Vor sogenannten „Legal Highs“, die immer mehr bei Jugendlichen aufkämen, warnen Iris Schmidt und Sonja Dolder vom Suchtpräventionsprojekt „Mindzone“ der Caritas. Der Name vermittle den Konsumenten den Eindruck, dass es sich um legale Rauschmittel handelt, und verleite sie oft zu dem Irrtum, dass keine oder nur eine geringe Gefahr von „Legal Highs“ ausgehe.

Tatsächlich aber seien die Bestandteile bereits nach dem Arzneimittelgesetz verboten. „Legal Highs“ sind neue psychoaktiv wirksame Produkte, die von der Drogengesetzgebung noch nicht erfasst sind. Die Räuchermischngen werden in der Regel als Fertigprodukte verkauft und enthalten synthetisch wirksame Substanzen.

Schmidt und Dolder sind diesen neuen Modedrogen schon mehrfach begegnet. Mit anderen jugendlichen Ehrenamtlichen suchen sie regelmäßig in Discos und auf Festivals den Kontakt zu Jugendlichen und Partygästen und informieren über die Risiken des Drogenkonsums. „Erst vor wenigen Tagen wurde uns wieder von Vorfällen und Erfahrungen berichtet, die junge Konsumenten mit Räuchermischungen hatten. Vor allem Cannabiskonsumenten sehen darin eine harmlose Art und Weise des Konsums“, berichtet Dolder.

Der Handel mit diesen Produkten in sogenannten Headshops oder in- und ausländischen Internetshops findet in einer rechtlichen Grauzone statt. Der Grund für die Produktion dieser Substanzen liegt darin, bestehende Gesetze zu umgehen und möglichst viel Geld damit zu machen. „Legal Highs“ werden oft als getarnte Produkte angeboten, zum Beispiel als „Badesalze“, „Raumlufterfrischer“, „Düngerpillen“ oder „Kräutermischungen“. Doch die Produkte enthalten in der Regel psychoaktive oder ähnlich wirkende chemische Wirkstoffe, die nicht ausgewiesen werden. Obwohl auf der Verpackung meist der Warnhinweis „Nicht zum menschlichen Konsum bestimmt“ abgedruckt ist, werden sie zu Rauschzwecken geraucht, geschluckt oder gesnifft.

Der Konsum von „Legal High“-Produkten sei mit erheblichen Gesundheitsrisiken verbunden

Phantasievolle Gebrauchsanleitungen in einer verschlüsselten Geheimsprache geben Tipps für den Konsum der „Legal-Highs“. Diese Anleitungen sollten auf gar keinen Fall ernst genommen werden und bieten keinerlei Sicherheit im Umgang mit den Produkten, sagen Dolder und Schmidt. Der Konsum von „Legal High“-Produkten sei sogar mit erheblichen Gesundheitsrisiken verbunden, wissen sie. Dabei kann es zu Kreislaufversagen, Ohnmacht, Psychosen, Wahnvorstellungen, Muskelzerfall bis hin zu drohendem Nierenversagen kommen. Die Betroffenen mussten stets notfallmedizinisch behandelt werden.

Auch sogenannte Research Chemicals – kurz RCs, früher Designerdrogen genannt – sind immer mehr im Kommen. So werden chemisch psychoaktive Substanzen bezeichnet, deren molekulare Struktur Variationen vorhandener – meist illegaler – Substanzen sind oder völlig neue chemische Strukturen darstellen, deren Wirkung aber bestehenden Substanzen gleicht. Die meisten dieser Drogen sind weitgehend unerforscht, über Wirkungen und vor allem langfristige Risiken sind nur sehr wenige Fakten bekannt. Beim Konsum von RCs sei man somit auch immer „Versuchskaninchen“, warnen Dolder und Schmidt eindringlich.

Ausführliche Informationen unter www.mindzone.info, E-Mail wuerzburg@mindzone.info.

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