Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in Würzburg -  wuerzburg24.com

Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in Würzburg

Würzburg – Die dezentrale Unterbringung der Flüchtlinge und Asylbewerber stellt die Stadt Würzburg vor eine große Herausforderung. Derzeit werden in einem Gesamtaktionsplan intensiv verschiedene Lösungsansätze geprüft, um Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen und entsprechenden Wohnraum zu finden.

„Die Menschen, die hier in Würzburg ankommen, sind traumatisierte Kriegsflüchtlinge“, sagt Oberbürgermeister Christian Schuchardt, „daher möchte die Stadt Würzburg den Flüchtlingen Unterkünfte unseren Ansprüchen entsprechend anbieten. Die Belegung von Turnhallen wäre ultima ratio und nur dann eine Option, wenn wir als Stadt keine anderen Möglichkeiten mehr haben.“

Zugangssituation in Unterfranken

Die Zugangszahlen von Asylbewerbern im Regierungsbezirk Unterfranken steigen seit Jahren kontinuierlich an. Im abgelaufenen Jahr 2013 wurden insgesamt 1831 Personen neu aufgenommen (Vorjahr 2012: insgesamt 922 Personen). Im Jahr 2014 wurden bereits 1545 neu zugewiesene Asylbewerber (Stand 31.07.2014) in Unterfranken untergebracht. Die Entwicklung der monatlichen Zugangszahlen der Jahres 2014 spiegelt den fortwährenden Trend deutlich wieder:

Monat

Zugangszahl Asylbewerber Regierungsbezirk Unterfranken

   

Januar

190

Februar

176

März

168

April

222

Mai

201

Juni

260

Juli

328

   

Summe

1.545

Eine Prognose über die endgültige Entwicklung der Zugangszahlen ist schwer zu treffen.

Die Regierung von Unterfranken geht nach aktuellen Schätzungen davon aus, dass noch bis Ende des Jahres 2014 in der Zeit von September bis Dezember weitere 1.830 Asylbewerber neu in Unterfranken unterzubringen sind, da die Verteilung der Menschen aus den Erstaufnahmeeinrichtungen in höherer Anzahl erst noch anlaufen wird, bzw. mit einem ungebrochenen Zustrom von Flüchtlingen und Asylbewerbern nach Deutschland gerechnet wird.

Dementsprechend wurden die kreisfreien Städte im Regierungsbezirk mit Schreiben vom 03.09.2014 kurzfristig verpflichtet, bereits ab 08.09.2014 ein wöchentliches Kontingent von Unterbringungsplätzen zu schaffen. Für die Stadt Würzburg besteht ab der 37. Kalenderwoche (8.-14. September 2014) folgende Verpflichtung zur Vorhaltung von neuen Unterbringungsplätzen:

Kalenderwoche

Anzahl vorzuhaltender Unterbringungsplätze Stadt Würzburg

   

37. KW

17

38. KW

17

39. KW

11

Summe

45

Derzeitiger Stand der aufgenommenen Personen in der Stadt Würzburg

  • 8 Personen (Erwachsene)
  • Zusatzinfo: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge:   77 Personen

Wohnraumbeschaffung – Unterbringungsmöglichkeiten

Unter Mithilfe und  dank der konstruktiven Kooperation aller beteiligten Partner konnten bereits innerhalb von 14 Tagen folgende Unterbringungsmöglichkeiten kurzfristig realisiert werden:

  • DITIB Türkisch Islamische Kultur e.V., Äußere Aumühlstr. 11
  • Stadt Würzburg, Sozialreferat, Selbsthilfehaus, Scanzonistr. 4
  • Stadt Würzburg, verschiedene Verfügungswohnungen (Sedanstraße, Mainaustraße)

Darüber hinaus führt die Stadt Würzburg aktuell zahlreiche Gespräche und Verhandlungen, um weitere potentielle Wohnraummöglichkeiten für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern nutzbar zu machen.

Rechtliche Grundlagen

Menschen, die erstmalig in Deutschland um Asyl ersuchen, werden nach bestimmten Kriterien und einer landesspezifischen Quote, auf die jeweiligen Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder verteilt. Für die Ermittlung der jeweiligen Quote wird der „Königsteiner Schlüssel“ angewandt. Dieser bemisst sich anhand der jeweiligen Steuereinahmen und der Bevölkerungszahl des Landes. Für den Freistaat Bayern beträgt die Quote für das Jahr 2014: 15,2 Prozent.

Aufgrund dieser Quote und der aktuellen Entwicklungen in den vergangenen Monaten geht das Bayerische Sozialministerium davon aus, dass bis zum Ende des Jahres 2014 insgesamt ca. 35 000 Flüchtlinge in Bayern neu unterzubringen sind.

Gemäß Art. 6 des Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AufnG) des Freistaates Bayern sind für die Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen, Regierungsaufnahmestellen und Gemeinschaftsunterkünften die kreisfreien Städte im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises unter Beachtung der Verordnung zur Durchführung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Aufnahmegesetzes (DV Asyl) zuständig.

Nach § 7 DV Asyl ist die Stadt Würzburg verpflichtet, einen Anteil von 11,3 Prozent der aufzunehmenden Personen des Regierungsbezirkes Unterfranken unterzubringen, soweit die Gemeinschaftsunterkünfte  der Regierung von Unterfranken keine Personen mehr aufnehmen können.

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