Würzburg – Die Stadt hat zuletzt in Rankings zu Mietpreissteigerungen bundesweit Spitzenplätze belegt. Dieser Umstand macht sich auch bei Wohnungen bemerkbar, für deren Miete das Sozialamt aufkommen muss. Der Würzburger Stadtrat hat nun einstimmig beschlossen die Angemessenheitsgrenzen der Mietkosten für Leistungsempfänger nach dem Sozialgesetzbuch (II und XII) zu erhöhen. Die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt soll hier nicht zu Härten führen.
Alle zwei Jahre berechnet die Kommune eine angemessene Bruttokaltmiete (Grundmiete plus „kalte“ Nebenkosten). Da es in Würzburg keinen amtlichen Mietspiegel gibt, braucht es hierfür eine alternative Datenbasis. Bis September 2016 wurden vom Fachbereich Soziales Wohnungsangebote aus der Lokalpresse und den bekannten Immobilien-Portalen für das Stadtgebiet ausgewertet – auf insgesamt 1.017 Mietangebote fußt nun die Neuberechnung. Außerdem sind die tatsächlichen Mietkosten von Sozialleistungsberechtigten mitberücksichtigt.
Richtwerte für Heizkosten bleiben unverändert
Unverändert bleiben die Richtwerte, die für Heizkosten monatlich veranschlagt werden. Diesbezüglich gab es zuletzt keine nachhaltige Preissteigerung. Für 1,50 € pro Quadratmeter und Monat sollte jede Wohnung weiterhin „gut durch den Winter kommen“. Angepasst wurde demnach nur ein Faktor bei der Berechnung der garantierten Kostenübernahme: die angemessene Bruttokaltmiete.
Hier steigt der Richtwert nun von bisher 375 € auf 415 € (bei 1-Personen-Haushalten), von 490 auf 550 € (2 Personen), von 540 auf 610 € (3 Personen), von 630 auf 700 € (4 Personen) sowie von 730 auf 770 € (5 Personen). Für größere Haushalte stehen für jede weitere Person noch einmal 104 € zur Verfügung. Dies entspricht prozentuellen Steigerungen von 10,7; 12,2; 13,0; 11,1 und 5,5 % (1 bis 5-Personen-Haushalt).
Kleine Wohnungen stark gefragt
Die neuen Werte berücksichtigen laut Sozialreferentin Hülya Düber auch, dass in der Hochschul- und Single-Stadt Würzburg kleine Wohnungen überdurchschnittlich gefragt sind und der Markt hierauf entsprechend reagiert: „Ich freue mich über den heutigen Beschluss. In einer solidarischen Stadtgesellschaft dürfen die Ärmsten nicht abgehängt werden – auch nicht in kleinen Schritten. Die neuen Richtwerte werden sich nach und nach im städtischen Haushalt bemerkbar machen, immer dann wenn neue Mietverhältnisse zustande kommen. Die neuen Rahmenbedingungen
sind nur fair, wenn man weiß, dass bundesweit seit Jahren der Anteil von Sozialwohnungen rückläufig ist und die Konkurrenz bei der Wohnungssuche auf dem freien Markt sehr groß ist.“