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Weniger Schlüsselzuweisungen für Würzburg

Würzburg – Nach den heute vom bayerischen Finanzministerium dem Bayerischen Landtag bekannt gegebenen Zahlen werden die Schlüsselzuweisungen für die Stadt Würzburg im Jahr 2017 gegenüber 2016 von 46 823 420 Euro auf 42 6191 80 Euro sinken, so der SPD-Landtagsabgeordnete Georg Rosenthal. Das ist ein spürbares Minus von neun Prozent.

„Schlüsselzuweisungen sind nicht zweckgebunden, die Kommunen können frei über ihre Verwendung entscheiden. Ein Minus bei den Schlüsselzuweisungen schränkt daher den finanziellen Handlungsspielraum und somit die Gestaltungsmöglichkeiten in der Stadt Würzburg ein“, erläutert der ehemalige Würzburger Oberbürgermeister die negative Entwicklung.

Die Schlüsselzuweisungen werden mit 3,4 Milliarden Euro in 2017 die mit Abstand höchste Einzelleistung innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs in Bayern sein, der insgesamt 8,9 Milliarden Euro betragen wird.

Gegenüber 2016 steigen sie 2017 insgesamt um rund 140 Millionen Euro. Das liegt aber, wie Rosenthal betont, nicht daran, dass der Freistaat die Kommunen prozentual stärker an seinen Steuereinnahmen beteiligt, sondern ist ausschließlich eine Folge davon, dass die Steuereinnahmen des Freistaats angestiegen sind. Die Kommunen bekommen mit dem Anstieg also das, was ihnen als Anteil ohnehin zusteht. „Obwohl insgesamt mehr Mittel zur Verfügung stehen, erhält die Stadt Würzburg weniger Gelder“, kritisiert der SPD-Abgeordnete.  Von den Schlüsselzuweisungen erhalten 64 Prozent die Städte und Gemeinden und 36 Prozent die Landkreise.

Die SPD-Landtagsfraktion tritt in den laufenden Haushaltsberatungen für den neuen Doppelhaushalt 2017/2018 im Landtag insbesondere dafür ein, gezielt die Investitionskraft der Kommunen zu stärken. Rosenthal nennt dafür drei zentrale Bereiche: „Wir wollen, dass die Städte und Landkreise beim öffentlichen Nahverkehr, bei der energetischen Sanierung ihrer Gebäude und bei der Sanierung ihrer Schwimmbäder stärker unterstützt werden“

Kurzerklärung Schlüsselzuweisungen

Schlüsselzuweisungen sind zweckfreie Zuweisungen des Staates aus dem kommunalen Finanzausgleich, die steuer- bzw.  umlageschwachen Städten und Gemeinden bzw. Landkreisen zur Stärkung ihrer Finanzkraft zufließen. Da diese Zuweisungen mit keiner Zweckbestimmung verbunden sind, sind sie für die Gemeinden und Landkreise also frei verfügbar und deshalb in den Kommunen besonders begehrt.

Bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen wird Folgendes gegenübergestellt: auf der einen Seite die im Wesentlichen durch die Einwohnerzahl bestimmt Aufgabenbelastung der Kommune („Ausgangsmesszahl“), und auf der anderen Seite die Steuerkraft („Steuerkraftmesszahl“) der Stadt, der Gemeinden bzw. die Umlagekraft („Umlagekraftmesszahl“) des Landkreises.

Übersteigt die „Ausgangsmesszahl“ die „Steuerkraftmesszahl“ bzw.  die „Umlagekraftmesszahl“, wird die Differenz zu einem bestimmten Prozentsatz durch die Schlüsselzuweisungen aufgefüllt, die betreffende Stadt oder Gemeinde, bzw. der betreffende Landkreis erhält Schlüsselzuweisungen.

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