Was bedeutet Datenschutz für die Arbeit in Kommunen? -  wuerzburg24.com

Was bedeutet Datenschutz für die Arbeit in Kommunen?

Am vergangenen Donnerstag ist die Datenschutz-Grundverordnung der EU vom Europäischen Parlament verabschiedet worden. Am gleichen Tag war sie auch Thema beim 56. Erfahrungsaustausch der Bayerischen Kommunalen Datenschutzbeauftragten in Würzburg.

Die neue Verordnung ist Kern der geplanten Datenschutzreform der EU. Auf der Tagesordnung des Treffens in Würzburg, das in regelmäßigen Abständen in unterschiedlichen bayerischen Kommunen stattfindet, standen Gesetzesänderungen und der Austausch zu Themen aus der praktischen Arbeit. Oberbürgermeister Christian Schuchardt begrüßte die Teilnehmer der bayerischen Städte und die Vertreter der Ministerien und des Landesbeauftragten für Datenschutz und betonte die großen Herausforderungen für Kommunen: „Die öffentliche Hand bietet viele Dienstleistungen und diese Vielzahl erfordert auch eine Vielzahl von Datenschutz-Lösungen. Datenschutz ist daher ein essentielles Thema.“

Michael Will (Bayerisches Staatsministerium des Innern), Anton Knoblauch (Bayerisches Staatsministerium des Innern), Udo Höhn und Thomas Engelbrecht (beide beim Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz) informierten die Vertreter der bayerischen Kommunen und standen für Fragen und Austausch zur Verfügung. Themen waren u.a. die Änderungen durch das neue bayerische e-Government-Gesetz und die Auswirkungen auf das Datenschutzrecht im öffentlichen Bereich.

Vertreter der Städte Ingolstadt, Schwabach, Aschaffenburg und München zeigten beispielhaft, wie sie mit aktuellen Anforderungen des Datenschutzes umgehen. Hier wurde z.B. über die Veröffentlichung von Planunterlagen im Internet gesprochen. Datenschutzfragen schlagen überall bei den Kommunen auf: beim Einsatz elektronischer Wasserzähler oder bei öffentlichen Bekanntmachungen im Internet. Diskutiert wurde auch wie kommunale Zusammenarbeit mit Datenschutzkontrolle vereinbar ist. Organisiert hatte das Treffen in Würzburg der städtische Fachbereich Organisation unter Leiterin Daniela Schuster, mit der behördlichen Datenschutzbeauftragte Helga Richter. Der nächste Erfahrungsaustausch der bayerischen Kommunen zu Datenschutzfragen wird in München stattfinden.

Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung

Über die EU-Datenschutzverordnung wird geregelt, dass Personen, deren Daten verarbeitet werden, mehr Kontrolle über ihre Daten erhalten. Beispielsweise durch eine notwendige Einwilligung zur Verarbeitung, den einfacheren Zugang der Betroffenen zu ihren Daten, die Rechte auf Berichtigung, auf Löschung und „Vergessenwerden“. Zudem erhält jeder Widerspruchsrecht auch bei Profilerstellungen. Die Verordnung sieht u.a. auch die Einrichtung eines Europäischen Datenschutzausschusses vor, der aus den Vertretern aller 28 unabhängigen Aufsichtsbehörden der einzelnen EU-Mitgliedstaaten besteht. Durch die Verordnung erhalten die Personen das Recht, bei einer Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen. Darüber hinaus regelt sie Haftung und das Recht auf Schadenersatz. Die Verordnung umfasst auch die Übermittlung der personenbezogenen Daten in Drittländer und an internationale Organisationen. Mit der Regelung wird der freie Datenverkehr innerhalb des europäischen Binnenmarktes ermöglicht. Die Verordnung wird voraussichtlich im Mai/Juni in Kraft treten und ab 2018 gelten. Sie ist Teil der beabsichtigten Datenschutzreform der EU.


Bikd: Oberbürgermeister Christian Schuchardt (vo. M.) begrüßte mit der städtischen Datenschutzbeauftragten Helga Richter (v. re.) und der Leiterin des Fachbereichs Organisation Daniela Schuster (2. Reihe re.) Vertreter aus dem Bayerischen Innenministerium, der Behörde des Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz und aus den bayerischen kreisfreien Städten zu einer Tagung in Würzburg. 1. Reihe 2.v.r: Michael Will, links dahinter Anton Knoblauch (beide vom Bayerischen Staatsministerium des Innern). (Foto: Claudia Penning-Lother)

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