Würzburg – Menschen mit einer gerichtlich bestellten Betreuung erhalten bereits zur anstehenden Europawahl am 26. Mai das Wahlrecht. Das ist deutlich früher als ursprünglich vorgesehen. „Ich freue mich außerordentlich über diese längst überfällige Entscheidung“, kommentiert Oberbürgermeister Christian Schuchardt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dieser Woche.
„Das Wahlrecht ist ein Grundrecht und ein Pfeiler unserer Demokratie. Menschen mit Behinderung haben das Recht, ihr Leben so zu gestalten, wie sie es möchten und sie können selbst entscheiden, woran sie wie teilhaben möchten. Ihnen die Eignung abzusprechen, sich an Wahlen zu beteiligen, bedeutet im Grunde einen nicht begründbaren Entzug ihrer Bürgerrechte.“
Schuchardt hatte das Stimmrecht für betreute Menschen bereits im März bei einer Veranstaltung im Vorfeld zur Europawahl im Ratssaal wie auch beim Würzburger Flashmob für ein friedliches und demokratisches Europa gefordert. Hintergrund ist eine weitere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29.Januar: Demnach verstößt es gegen das Grundgesetz, Menschen mit gerichtlich bestellter Betreuung von Wahlen auszuschließen.
Sozialreferentin Hülya Düber: „Wir erleben immer wieder, dass Menschen mit Behinderung um ihre Rechte kämpfen müssen. Das schmerzt, aber es zeigt auch, dass der Weg der Inklusion auf allen gesellschaftlichen Ebenen noch nicht abgeschlossen ist. Wir müssen diesen Weg weiterhin gemeinsam beschreiten und eine Kultur des Verstehens entwickeln.“
Eine Betreuung wird vom Betreuungsgericht angeordnet, wenn der Betroffene infolge einer körperlichen, seelischen oder geistigen Erkrankung nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu besorgen.
Bild: Europaflagge (Symbolbild: Gabi Schoenemann / Pixelio.de)