Würzburg – Oberbürgermeister Christian Schuchardt, der gleichzeitig Vorsitzender des Finanzausschusses des Bayerischen Städtetags ist, begrüßt den ausgehandelten Kompromiss zur Grundsteuer-Reform. „Gerade die Öffnungsklausel für die Länder macht diese durch Gerichtsentscheidung notwendige Reform sehr praktikabel, ohne dass es zu einer Überbürokratisierung und –regulierung in Bayern kommen muss“, so Schuchardt.
„Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Steuern der Kommunen. Mit ihr werden Bürgerinnen und Bürger an den Kosten der kommunalen Infrastruktur beteiligt. Diese Verbindung trägt auch mit zur Identifikation mit den Leistungen der Gemeinden bei, durch eine Verknüpfung von Steuer und gemeindlichen Gegenleistungen bei der Infrastruktur-Ausstattung.“
Es bestünde auch die Möglichkeit weiter, eine „Grundsteuer C“ auf unbebaute, baureife Grundstücke zu erheben, was Schuchardt für einen äußerst wertvollen Impuls hält: „Städte mit großer Wohnungsnot profitieren von einer Grundsteuer C. Sie erhöht den Anreiz, Baulücken für neue Wohnungen zu nutzen.“ In Würzburg gibt es 314 Baulücken, auf denen über 500 Wohnungen entstehen könnten.
„Wohnen ist eine der wichtigen sozialen Fragen unserer Zeit“, so Schuchardt. „Bund, Länder, Kommunen und Privatwirtschaft sind gleichermaßen gefordert, bezahlbare kurz-, mittel- und langfristige Wohnbaupotenziale zu erarbeiten. Die Grundsteuer C auf unbebaute, baureife Grundstücke beugt Spekulationen vor und sie schafft Anreize, in Baulücken neue Wohnungen zu schaffen.“
Das Bundesverfassungsgericht hatte im letzten Jahr die geltende Grundsteuer verworfen, da sie auf Werten aus dem Jahr 1935 im Osten und aus dem Jahr 1964 in Westen basierte und nicht angepasst wurde.
Bild: OB Schuchardt begrüßt Einigung bei der Grundsteuer (Foto: Stadt Würzburg)