Kürzungspläne von Flüchtlingshilfen gefährden Integration in den Kommunen -  wuerzburg24.com

Kürzungspläne von Flüchtlingshilfen gefährden Integration in den Kommunen

Würzburg – Oberbürgermeister Christian Schuchardt, zugleich Vorsitzender des Finanzausschusses des Bayerischen Städtetags, kritisiert die Kürzungspläne des Bundesfinanzministers bei der Flüchtlingshilfe. Bundesfinanzminister Olaf Scholz hatte angekündigt, die Hilfen für Unterbringung und Integration von Migranten zu kürzen. Derzeit leben in Würzburg etwa 2.200 Menschen mit Fluchthintergrund.

„Das Leben in den europäischen Städten wird heute immer bunter und kulturell vielfältiger. Allein in Würzburg leben Menschen aus über 150 Ländern und mehr als ein Viertel unserer Bewohnerinnen und Bewohner besitzt eine nichtdeutsche Herkunft. Das ist ebenso Chance wie Herausforderung“, stellt Schuchardt fest. „Wir möchten, dass Menschen unterschiedlicher Herkunft friedlich und in gegenseitigem Respekt miteinander und gleichberechtigt am wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Leben teilhaben. Hier im Kleinen, in den Städten, entscheidet sich, ob Integration gelingt.“

Integration ist vielfältig und tiefgründig. Sie bedeutet die Vermittlung von Sprache und Bildung, Ausbildung und Arbeit, aber auch von gesellschaftlichen Werten. Nach Anerkennung ihres Asylantrags bietet die Kommune den geflüchteten Menschen eine gesundheitliche Versorgung, Schulunterricht, Sprachkurse und stellt Kindergartenplätze bereit, sie hilft bei der Wohnungssuche und vermittelt in Arbeit. Die Betreuung anerkannter Flüchtlinge ist arbeitsintensiv. „Wenn hier gespart werden soll“, ärgert sich Schuchardt, „verschiebt der Bundesfinanzminister die längerfristigen Lasten aus der Flüchtlingskrise auf die Städte und verkennt, dass Integration eine jahrzehntelange Daueraufgabe ist.“

Zahlreiche Städte wie Würzburg bauen daher auf zukunftsfähige Integrationskonzepte. Diese haben zum Ziel, Menschen mit und ohne Migrationshintergrund die gleichen Chancen und Teilhabe auf Augenhöhe zu ermöglichen. „An den Kosten für Integration und Versorgung von Asylbewerbern, anerkannten, aber auch geduldeten Flüchtlingen zu sparen, bedeutet soziale Folgekosten, die erheblich höher sind, in Kauf zu nehmen.

Hätte der Bund bei früheren Einwanderungswellen, beginnend in den 60er-Jahren, größere Integrations-anstrengungen unternommen, hätten viele Aufwendungen in sogenannten Problemstadtteilen gespart werden können. Dies betrifft die Sprachbefähigung, die Arbeitsmarktintegration und die soziokulturelle Integration. Zieht sich der Bund aus dieser Pflichtaufgabe zurück, gefährdet dies die Integration. Hier spart der Bundesfinanzminister an der falschen Stelle. Es drohen Missstände, deren finanziellen und gesellschaftspolitischen Folgen noch viel weitreichender sein werden – auf Kosten der Menschen in unseren Kommunen.“

Bisher erhielten die Länder vom Bund eine Pauschale von 670 Euro pro Monat für Ausländer im Asylverfahren, dazu eine Integrationspauschale von 2 Milliarden Euro, die nach Bevölkerungsstärke auf die Länder verteilt wurde, außerdem übernahm der Bund die Kosten für die Unterkunft von anerkannten Asylbewerbern und –bewerberinnen. Künftig möchte der Bund nur noch die Pauschale von insgesamt 16.000 Euro pro Geflüchtetem zahlen, die Summe soll auf die ersten fünf Jahre nach der Ankunft des Geflüchteten verteilt werden, anfangs mit höheren, später mit niedrigeren Zahlungen. Dies entspricht gemittelt 267 Euro pro Monat.

Zudem soll den Kommunen die Erstattung der flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft gestrichen werden. In Würzburg waren dies laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2018 etwa 3,33 Millionen Euro. Bayernweit beliefen sich die flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft im Jahr 2018 auf 140 Mio. Euro. „Werden diese Pläne umgesetzt, ist dieses gegenzufinanzieren durch Ausgabenkürzungen an anderer Stelle. Das kann so nicht sein und schafft Sozialneid, der Wasser auf den Mühlen der AfD ist. Das nennt man, sich zu sanieren auf Kosten anderer, hier der kommunalen Ebene“, so Schuchardt.

Bislang fehlt sogar auf Bundesebene ein Finanzierungsmechanismus, der eine Beteiligung des Bundes an den Kosten für Geduldete sowie für abgelehnte Asylbewerber im Klageverfahren sicherstellt.


Symbolbild Würzburg (Foto: www.wuerzburg-fotos.de)

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