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Hinweise zur Kommunalwahl am 15. März 2020 in Würzburg

Symbolbild Wahl (Foto: Stadt Würzburg)

Symbolbild Wahl (Foto: Stadt Würzburg)

Würzburg – Am Sonntag, 15. März 2020, im Zeitraum von 8.00 bis 18.00 Uhr, werden auch in Würzburg der Oberbürgermeister und der Stadtrat neu gewählt. Etwa 100.000 Würzburger Bürgerinnen und Bürger mit deutscher oder anderer EU-Staatsangehörigkeit sind zur Wahl aufgerufen.

Bei der Wahl des Oberbürgermeisters ist 1 Stimme und bei der Wahl zum Stadtrat sind 50 Stimmen (entsprechend der Sitzverteilung im Stadtrat) zu vergeben.

Damit sich alle Wähler frühzeitig über ihre Wahlmöglichkeiten informieren können, erhalten alle Würzburger Haushalte Anfang März 2020 einen Musterstimmzettel zur Stadtratswahl mit  Hinweisen zum Wahlprocedere. Außerdem wird auf die Informati-onsbroschüre „Die Kommunalwahl in Bayern – Einfach verstehen!“ der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit unter www.blz.bayern.de hingewiesen.

Wahlberechtigung

In das Wählerverzeichnis der Stadt Würzburg werden automatisch zum Stichtag, 09.Februar 2020, alle Deutschen und alle übrigen EU-Staatsangehörigen aufgenommen, die am Wahltag

Wahlbenachrichtigungsbriefe

Erstmals werden in Würzburg nicht mehr Wahlbenachrichtigungskarten, sondern Wahlbenachrichtigungsbriefe verschickt. Diese sind inhaltlich gleich zur bisherigen Karte. Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, sollte zwischen dem 13.02. und 23.02.2020 einen Wahlbenachrichtigungsbrief zugestellt bekommen. Der Wahlbenachrichtigungsbrief dient  als Information zur Kommunalwahl über den Wahlraum am Wahltag. Dem Wahlbenachrichtigungsbrief kann auch entnommen werden, ob der Wahlraum barrierefrei ist. Im Rathaus selbst befindet sich kein Wahllokal. Zur Urnenwahl sind der Wahlbenachrichtigungsbrief sowie ein Ausweisdokument mitzunehmen.

Mit dem Benachrichtigungsbrief kann auch die Briefwahl beantragen werden; auf der Rückseite ist ein entsprechender Antrag eingedruckt. Die Briefwahl kann voraussichtlich erst ab dem 17. Februar 2020 (unter der Voraussetzung der Verfügbarkeit der Stimmzettel) bis zum 13.03.2020, 15.00 Uhr, beantragt werden.

Antragstellung Briefwahl

Wer im Wählerverzeichnis der Stadt Würzburg erfasst ist und per Briefwahl an der Kommunalwahl 2020 teilnehmen möchte, benötigt einen Wahlschein.

Dieser kann

Bei E-Mails, die nach dem 12.03.2020 eingehen, kann die rechtzeitige Zustellung der Briefwahlunterlagen aufgrund der Postlaufzeiten nicht mehr garantiert werden. Es wird eine persönliche Vorsprache empfohlen.

Falls die beantragten Briefwahlunterlagen nicht zugestellt wurden bzw. aus anderem Grunde nicht ankommen, können durch eine persönliche Erklärung im Wahlamt der Stadt Würzburg (Rathaus, Zimmer 34) bis Samstag, 14.03.2020, 12.00 Uhr Ersatzunterlagen beantragt werden. Verlorene Unterlagen werden jedoch nicht ersetzt. Der Wahlbrief muss bis 15.03.2020, 18.00 Uhr wieder beim Wahlamt der Stadt Würzburg eingegangen sein.

Bei allgemeinen Rückfragen steht das Wahlamt unter der Telefonnummer: 0931/37-2755 oder 37-2669 zur Verfügung (Fax-Nummer: 0931/37-3844).

Öffnungszeiten des Wahlamtes und der Briefwahlausgabe-Stelle im Rathaus, Rückermainstraße 2, Zimmer 34 bzw. Zimmer 133 ab dem 17. Februar 2020:

Montag bis Mittwoch von 08.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr
(nur Freitag, 13.03.2020, von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr)


Symbolbild Wahl (Foto: Stadt Würzburg)

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