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Gesetzesinitiative aus Würzburg erfolgreich

Würzburg – Menschen mit einer gerichtlich bestellten Betreuung wie auch Menschen, die wegen einer im Zustand der Schuldunfähigkeit begangenen Straftat in einem Krankenhaus für psychische Erkrankungen untergebracht sind, dürfen nun auch bei den Gemeinde- und Landkreiswahlen 2020 ihre Stimme abgeben.

Dies gab der Bayerische Staatsminister des Innern, für Sport und Integration, Joachim Herrmann, bekannt. In einem Schreiben an den Würzburger Oberbürgermeister Christian Schuchardt dankte er ihm für sein Engagement für die Belange von Menschen mit Behinderung.

„Dies ist ein wichtiger Schritt der Inklusion“, freut sich Oberbürgermeister Christian Schuchardt über die Nachricht aus München. Er hatte bereits im März das inklusive Wahlrecht gefordert und den Staatsminister des Innern gebeten, das Landes- und Kommunalwahlrecht an das Bundes- und Europawahlrecht anzupassen. Denn: „Das Wahlrecht ist ein Grundrecht und ein Pfeiler unserer Demokratie. Menschen mit Behinderung haben das Recht, ihr Leben so zu gestalten, wie sie es möchten und sie können selbst entscheiden, woran sie wie teilhaben möchten. Ihnen die Eignung abzusprechen, sich an Wahlen zu beteiligen, bedeutete einen nicht begründbaren Entzug ihrer Bürgerrechte.“

Der Bayerische Landtag hat mit dem Gesetz zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften vom 24. Juli 2019 diese Ausschlüsse vom Landes- und Kommunalwahlrecht aufgehoben. Wie Herrmann mitteilt, sei es damit gelungen, die Rechtslage in Bayern zeitnah nach dem Inkrafttreten der Neuregelungen im Wahlrecht des Bundes und in Übereinstimmung mit diesen zu ändern. Damit gelten einheitliche Regelungen für die Teilnahme an Europa-, Bundes-, Landtags- und Kommunalwahlen.

Eine Betreuung wird vom Betreuungsgericht angeordnet, wenn der Betroffene infolge einer körperlichen, seelischen oder geistigen Erkrankung nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln.


Bild: Das Würzburger Rathaus (Symbolbild: wuerzburg24.com)

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