Europawahl: Auch Obdachlose und vom Wahlrecht ausgeschlossene Personen können wählen -  wuerzburg24.com

Europawahl: Auch Obdachlose und vom Wahlrecht ausgeschlossene Personen können wählen

Würzburg – An der Europawahl am 26.05.2019 in Würzburg können auch Personen teilnehmen, die nicht im Melderegister eingetragen sind oder vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Sie müssen jedoch einen Antrag stellen.

Obdachlose bzw. Personen ohne festen Wohnsitz, die sich gewöhnlich in  Würzburg aufhalten, können den Antrag bis spätestens 05. Mai 2019persönlich oder schriftlich im Wahlamt der Stadt Würzburg (Rathaus, Zimmer 34, Rückermainstr. 2, 97070 Würzburg) stellen.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. April 2019 entschieden, dass Personen, die bisher von den Wahlrechtsausschlüssen für in allen Angelegenheiten Betreute und für in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte schuldunfähige Straftäter betroffen waren, nach erfolgreichem Antrag bzw. Einspruch an der Europawahl am 26. Mai 2019 teilnehmen können. 

Sofern sie bei der Europawahl ihre Stimme abgeben wollen, müssen sie einen Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen. Der Einspruch ist von Montag, den 06.05.2019 bis spätestens Freitag, 10.05.2019, schriftlich beim Wahlamt der Stadt Würzburg zu stellen. Sofern erforderlich, kann man sich von einer anderen Person helfen lassen. Diese kann auch der Betreuer sein.

Die entsprechenden Formulare liegen im Wahlamt aus oder sind auf der Homepage unter www.wuerzburg.de/wahlen zu finden. Die Öffnungszeiten des Wahlamts sind: 

Montag – Mittwoch: 8.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 13.00 Uhr

Für weitere Fragen steht das die Wahlamt unter der Tel.-Nr. 0931/37-2669 bzw. -2755 oder per Email (wahlen@stadt.wuerzburg.de) ebenfalls gern zur Verfügung. 

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