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Eigenheimförderung: Einkommensgrenzen wurden erhöht

Stadtkämmerer Robert Scheller: (Foto: Katrin Heyer)

Stadtkämmerer Robert Scheller: (Foto: Katrin Heyer)

 

Würzburg – Wer ein Haus oder eine Wohnung bauen, erwerben oder sein Eigenheim barrierefrei umbauen möchte, sollte bei der Stadt Würzburg prüfen lassen, ob er staatliche Förderungen in Anspruch nehmen kann.

Denn der Freistaat hat ab 1. Mai 2018 die Einkommensgrenzen deutlich, im Schnitt um etwa 20 %, erhöht, damit mehr Haushalte von der Eigenheimförderung und Förderung der Wohnungsanpassung profitieren können.

Beispielsweise kann nun ein Ehepaar, das nicht länger als sieben Jahre verheiratet ist und ein Kind hat, bis zu 73.000 Euro im Jahr verdienen, mit zwei Kindern sogar bis zu 88.800 Euro brutto, und immer noch zinsgünstige Darlehen erhalten. Die Einkommensberechnung basiert jedoch nicht auf dem zu versteuernden Einkommen. Wer wissen möchte, ob sein Haushaltseinkommen innerhalb dieser Grenzen liegt, sollte die Beratung der städtischen Fachabteilung Wohnungsbauförderung in Anspruch nehmen und den Rechner auf www.bayernlabo.de nutzen.

Voraussetzungen für eine Förderung ist ein Eigenkapital von mindestens 15 % und einem Darlehen, beispielsweise von der Hausbank oder der KfW, in Höhe von 1/3 der zu erwartenden Kosten. Theoretisch sind die restlichen 50 % über Förderprogramme zu sehr günstigen Konditionen zu finanzieren. Die Darlehen reichen von 0,5 bis 2 % und haben eine Zinsbindung von 10 bis 30 Jahre. „Diese enorm günstigen Konditionen minimieren das eigene Risiko“, sagt Kämmerer Robert Scheller. Außerdem besteht die Möglichkeit, den staatlichen „Kinderzuschuss“ zu beantragen. Dieser beträgt einmalig 2.500 Euro pro Kind. Bewilligt werden die Fördergelder für Bauvorhaben in der Stadt über die Fachabteilung Wohnungsbauförderung.

Für den barrierefreien Ausbau von Eigenheimen oder Eigenwohnungen gelten die gleichen Voraussetzungen, auch hier wurde die Einkommensgrenze auf das gleiche Niveau angehoben. Menschen mit Behinderungen erhalten eine Förderung ihrer baulichen Maßnahmen wie behindertengerechter Gestaltung von Bad/WC, Einbau eines Treppenliftes, Rampe im Eingangsbereich, Verbreiterung von Türen, etc. in Form eines „leistungsfreien Baudarlehens“ in Höhe von bis zu 10.000 Euro. Nach Einhaltung einer fünfjährigen Belegungsbindung wird das Darlehen erlassen. Der Antragsteller zahlt in diesem Fall nur den einmaligen Verwaltungskostenbeitrag von 1 %. Bei einem Zwei-Personen-Haushalt liegt die Einkommensgrenze bei maximal 34.500 Euro netto.

Die Beratung zur Finanzierung erfolgt über die städtische Wohnungsbauförderung, zur Art der Umbaumaßnahme in der Wohnung berät die städtische Wohnberatung im Pflegestützpunkt.

Kontakt:

Interview

Mit staatlicher Förderung in die eigenen vier Wände

Der Freistaat Bayern unterstützt Haushalte bei der Bildung von Wohneigentum mit staatlichen Fördermitteln. Dank der Erhöhung der Einkommensgrenzen können ab 1. Mai 2018 noch mehr Haushalte von der staatlichen Wohnraumförderung profitieren, um sich den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Haushalte, die innerhalb dieser Grenzen liegen, haben bereits eine wichtige Voraussetzung für die Förderung erfüllt. Einzelheiten erläutert Stadtkämmerer Robert Scheller im Interview.

Inwiefern profitieren Käufer und Bauherren von selbstgenutztem Wohnraum von höheren Einkommensgrenzen? 

Robert Scheller: Bei der Stadt Würzburg können staatliche  Fördermittel für selbstgenutzten Wohnraum im Würzburger Stadtgebiet beantragt werden. Dies kann sowohl der Kauf einer gebrauchten Eigentumswohnung als auch der Neubau eines Eigenheimes sein. Das Jahreseinkommen darf je nach Haushaltsgröße eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Durch die vom Bayerischen Landtag beschlossene deutliche Erhöhung der Einkommensgrenzen können nun noch mehr Haushalte die Förderung in Anspruch nehmen.

Was bedeutet diese Änderung konkret?

Robert Scheller: Beispielsweise durfte ein junges Ehepaar mit einem Kind bisher etwa 60.000 € brutto im Jahr verdienen. Dieser Betrag wurde nun auf ca. 73.000 € brutto erhöht. Damit wurden die Beträge an die Einkommensentwicklungen der letzten Jahre angepasst. 

Wie stellen Interessenten ihr persönliches Einkommen fest – mit dem Steuerbescheid?

Robert Scheller: Die maßgebliche Einkommensberechnung beruht zwar auf dem Steuerrecht, weicht aber in der Regel vom zu versteuernden Einkommen im Einkommensteuerbescheid ab.
Zweckmäßiger ist ein Blick auf die aktuelle Gehaltsabrechnung. Hier ist das Steuer-Brutto einschließlich Sonderzahlungen aus den letzten 12 Monaten vor der Antragstellung aussagekräftiger. Bereits bekannte Änderungen, wie z.B. Gehaltserhöhungen, werden auf das Jahreseinkommen hochgerechnet. Zur Berücksichtigung von sonstigen Einkünften ist im Einzelfall eine Anfrage bei der Bewilligungsstelle der Stadt Würzburg (Tel. 0931 / 373290) sinnvoll. Für Bauvorhaben außerhalb des Stadtgebietes sind die jeweiligen Landratsämter zuständig.

Das klingt zunächst ziemlich kompliziert…

Robert Scheller: Ja, aber es gibt einige Hilfestellungen. Neben der Beratung bei den Bewilligungsstellen kann auch der Förderlotse unter www.bayernlabo.de/foerderlotse weiterhelfen. Darüber hinaus bietet die Internetseite der BayernLabo weitere Informationen über die Fördermöglichkeiten. 

Welche Fördermöglichkeiten kommen konkret in Betracht? 

Robert Scheller: Der Freistaat Bayern stellt für den Bau und Kauf von selbstgenutztem Wohnraum zinsgünstige Förderkredite der BayernLabo zur Verfügung, um die Finanzierung des Wunschobjektes zu ermöglichen. Im  Bayerischen Wohnungsbauprogramm beträgt dieser 0,5% nominal für 15 Jahre. Zusätzlich kann hier ein einmaliger Kinderzuschuss in Höhe von 2.500 € je Kind beantragt werden. Im Zinsverbilligungsprogramm gibt es mehrere Varianten zwischen 0,8% und 1,99% mit einer Zinsfestschreibung von 10, 15 oder 30 Jahren. Eine Besonderheit bietet die 30jährige Volltilger-Variante, denn bei dieser ist das Darlehen nach 30 Jahren komplett zurückgezahlt, und dies bei dauerhafter Zinssicherheit!

Gibt es sonstige Vorteile für die Antragsteller?

Robert Scheller: Ja, ein weiterer Vorteil ist nicht zu unterschätzen: Für weitere Baukredite, die z.B. von der Hausbank aufgenommen werden, sinkt das Finanzierungsrisiko, weil die Fördermittel der BayernLabo nachrangig im Grundbuch abgesichert werden. In der Regel wird ein Kreditinstitut dann eher bereit sein, die Finanzierung mitzutragen.

Wenn die erste Hürde mit der Einkommensgrenze genommen ist, wie geht es dann weiter?

Robert Scheller: Im weiteren Verfahren sind vor allem die Bauunterlagen, die Gesamtkosten und das vorhandene Eigenkapital wichtig. Sind auch hier keine Einwände vorhanden, ist die Antragstellung eigentlich nur noch Formsache. Dabei gilt: Erst wenn die Bewilligungsstelle dem Vorhaben zugestimmt hat, darf der erste Spatenstich oder der Notartermin erfolgen.

Wieviel Eigenkapital wird eigentlich benötigt?

Robert Scheller: Von den Gesamtkosten müssen in der Regel 15 % Eigenkapital vorhanden sein. Da es Höchstbeträge für die Förderung gibt, braucht man von anderer Stelle (Hausbank etc.) noch Fremdmittel, die ein Drittel der Gesamtkosten nicht unterschreiten sollten.

Ein abschließender Rat an alle Interessierten? 

Robert Scheller: Mit der Erhöhung der Einkommensgrenzen können zukünftig noch mehr Haushalte den Sprung vom Mieter zum Wohneigentümer schaffen. Daher lohnt sich auf alle Fälle ein genauerer Blick auf die Gehaltsabrechnung und eine Beratung bei den jeweiligen Bewilligungsstellen. Vielleicht ist das der erste Schritt zu den eigenen vier Wänden.


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