Würzburg – Die Abfallwirtschaftsgebühren für die Jahre 2019 bis 2021 wurden neu kalkuliert. Nachdem diese seit 2014 unverändert waren, gibt es nun im Rahmen der Neukalkulation sogar eine Gebührensenkung von bis zu 4,7% bei den sogenannten Standardkombinationen für Restmüll, Papier und kompostierbare Abfälle.
Zusätzliche auf Antrag erfolgende Serviceleistungen, wie der längere Transport von Mülltonnen (beispielsweise auch über Treppen) und zusätzliche Anfahrten, werden dagegen den tatsächlich dafür entstehenden Kosten angepasst und die Gebühren dafür erhöht.
Diese zusätzlichen Serviceleistungen wurden bislang nicht kostendeckend über die entsprechenden Gebühren verrechnet, so dass der ungedeckte Aufwand von der Allge-meinheit der Gebührenzahler getragen wurde. Mit dem neuen Kalkulationszeitraum ab 01.01.2019 werden diese zusätzlichen Wahlleistungen nach dem Äquivalenzprinzip (Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung) strukturell angepasst und nach tatsächlichem Aufwand und nicht mehr prozentual berechnet.
Auch die Straßenreinigungsgebühren wurden neu kalkuliert. Nachdem die Straßenreinigungsgebühren seit 2014 konstant gehalten werden konnten, ist nun eine Anpassung vorzunehmen, so dass diese ab dem 01.01.2019 um 19,7 % für den künftigen Kalkulationszeitraum (2019 bis 2022) erhöht werden müssen. Ausschlaggebend für diese Anpassung sind unter anderen die tariflichen Personalkostensteigerungen über mehrere Jahre hinweg, die kostendeckend in einer Gebührenkalkulation abgebildet werden müssen.
Die Senkung bei den Abfallwirtschaftsgebühren führt bei einer gleichzeitigen Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren bei den meisten Hasushalten in der Summe nur zu geringen finanziellen Ausschlägen gegenüber der bisherigen Gebührenveranlagung.