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Uniklinikum Würzburg unterstützt Petition für mehr Personal für psychische Gesundheit

Symbolbild: Universität am Sanderring (Foto: Universität Würzburg)

Symbolbild: Universität am Sanderring (Foto: Universität Würzburg)

Würzburg – Das Zentrum für Psychische Gesundheit des Uniklinikums Würzburg ruft die Öffentlichkeit zu Unterschriften für eine Petition auf, die das Inkrafttreten einer neuen Personalrichtlinie für die Behandlung psychisch kranker Menschen zum Jahresbeginn 2020 stoppen soll. Einer der Hauptkritikpunkte: Die Richtlinie würde durch einen weiter erhöhten bürokratischen Aufwand die für die Patienten zur Verfügung stehende Zeit für Behandlung und Zuwendung weiter reduzieren.

Seit 30 Jahren regelt die Psychiatrie-Verordnung (PsychPV) die Personalbemessung und die Finanzierung der stationären psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung an deutschen Kliniken. „Vor dem Hintergrund steigender Patientenzahlen, kürzerer Verweildauern und aktueller, personalintensiver Behandlungskonzepte kann mit den bestehenden Vorgaben eine Behandlung, die den modernen fachlichen und ethischen Erfordernissen entspricht, nicht mehr sichergestellt werden“, berichtet Prof. Dr. Jürgen Deckert, der Direktor der Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Uniklinikums Würzburg (UKW).

Verbesserungen erhofften sich die Kliniken, die Patienten und deren Angehörige von einer anstehenden Neuregelung. Doch die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in diesem Jahr entwickelte und verabschiedete neue „Richtlinie Personalausstattungsrichtlinie für die stationäre Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL)“ verfehlt nach Auffassung der Experten des UKW und vieler weiterer Kliniken, Selbsthilfegruppen und Verbände dieses Ziel eklatant.

Dokumentationspflichten versus Zeit für Patienten

Würde die PPP-RL wie geplant zum 1. Januar 2020 in Kraft treten, kämen auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der psychiatrischen Kliniken immense bürokratische Aufgaben zu. So müssten sie beispielsweise täglich detailgenau ihren Einsatzort dokumentieren. „Dadurch wird uns weitere wertvolle Zeit genommen, die uns bei unseren Bemühungen zur Genesung der Patienten dann fehlt“, sagt Prof. Dr. Marcel Romanos, der Direktor der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des UKW.

Sanktionen mit möglicherweise drastischen Folgen

Außerdem erwarten die Kliniken laut PPP-RL ab dem Jahr 2021 Sanktionen, wenn sie die Richtlinien nicht vollständig erfüllen. Es drohen Strafzahlungen bis hin zur völligen Streichung der Vergütung für bereits erbrachte Leistungen. „Durch die Sanktionen kann eine Abwärtsspirale angestoßen werden, die gerade die kleineren, peripheren Häuser zur Aufgabe zwingen kann“, befürchtet Prof. Romanos.

Prof. Deckert bringt es so auf den Punkt: „Die neue Richtlinie ist die größte Bedrohung der psychiatrischen Versorgung in Deutschland der letzten Jahrzehnte. Wir stehen an einer Scheidestelle, an der sich unsere Gesellschaft entscheiden muss, was sie für ihre Schwächsten tun will.“

Petition will Inkrafttreten der Richtlinie stoppen

Um hier das Steuer „Fünf vor Zwölf“ noch herumzureißen, engagieren sich die Kliniken des Zentrums für Psychische Gesundheit des UKW im Schulterschluss mit den Psychiatrischen Kliniken in Lohr und Werneck und dem Zentrum für Seelische Gesundheit am König-Ludwig-Haus in Würzburg sowie den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Kliniken in Schweinfurt und Aschaffenburg für die Petition „Krankenhauswesen – Ausreichende und flächendeckende Personalbemessung in psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen und psychosomatischen Kliniken“.

Dahinter steht das Bündnis „Mehr Personal und mehr Zeit für psychische Gesundheit“, ein Zusammenschluss von Organisationen der Selbsthilfe, der Angehörigen-, Berufs- und Klinikverbände sowie psychiatrische, kinder- und jugendpsychiatrische und psychosomatische Fachgesellschaften, Gewerkschaften und Kammern. Gemeinsames Ziel ist es, bis zum 24. Dezember dieses Jahres 50.000 Unterschriften zu sammeln, damit statt dem Inkrafttreten der PPP-RL zum Jahresbeginn 2020 das Thema im Bundestag verhandelt wird. „Es geht darum, den Gesetzgeber dazu zu bewegen, eine leitliniengerechte und menschenrechtskonforme Versorgung in psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen sowie psychosomatischen Kliniken zu gewährleisten“, sagt Emmy Wangerin vom Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen e.V. (BApK), der die Petition offiziell eingereicht hat.

Jede/r, der dieses Anliegen unterstützen will, kann unter www.mehr-personal.org die Petition online unterzeichnen.


Bild: Symbolbild: Universität am Sanderring (Foto: Universität Würzburg)

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