Würzburg – Immer wieder suchen Bürger die Polizei auf, um Anzeige wegen Betrugs zu erstatten. Sehr häufig finden die Betrügereien auf sogenannten Flohmarkt- oder Kleinanzeigenportalen im Internet statt. So erhielt ein 21-Jähriger Würzburger statt eines hochwertigen Smartphones ein Paket mit einer Getränkedose.
Auch hierbei handelte es sich um ein Markenprodukt, jedoch stand dieses wohl in keinem Verhältnis zu dem entstandenen Schaden von weit über 500 Euro.
Gefälscht – zu wenig – gar nicht
Das sind die häufigsten Gründe, welche Betrugsopfer zur Anzeige bewegen. Plagiate werden mit den Namen teurer Originale versehen und als solche auf den Plattformen angeboten, oftmals erkennt aber auch der Laie Fälschungen bereits auf den ersten Blick. Auch das Übersenden von zu wenig oder komplett anderer und natürlich minderwertiger Ware als bestellt und bezahlt wurde, ist kein seltenes Phänomen. Am häufigsten erleiden die Betrugsopfer einen Totalverlust. Das gezahlte Geld ist weg, von Ware keine Spur und der Verkäufer nicht mehr greifbar.
Häufig wird von den Betrügern die Möglichkeit genutzt, dass man für das Anlegen eines Benutzerkontos auf den verschiedenen Plattformen lediglich eine E-Mail-Adresse benötigt. Ob die eingegebenen Nutzerdaten überhaupt real existieren und stimmig sind, wird bei vielen Anbietern nicht überprüft. Denn diese verstehen sich lediglich als die Bereitsteller der Plattform für den Verkauf – also als diejenigen, die den „Parkplatz für den Flohmarkt“ bereitstellen.
Wie kann man sich schützen?
Die allermeisten Flohmarkt- und Kleinanzeigenportale bieten keinen Käuferschutz. Daher liegt es an jedem selbst, die Risiken bei einem Kauf abzuwägen. Die größte Sicherheit bietet es, das gewünschte Produkt zwar auf den Internetplattformen zu suchen, aber dann ein regionales Angebot zu nutzen. Holt man dann die Ware noch persönlich beim Verkäufer ab und begutachtet diese im Voraus, vermeidet man viele unliebsame Überraschungen.
Sollte der Verkäufer zu weit entfernt sein und nur ein Postversand zur Alternative stehen, bietet es ein hohes Maß an Sicherheit, wenn man zuvor persönlich mit dem Verkäufer in Kontakt tritt. Ein Telefonanruf zur Klärung der Versand- und Zahlungsdetails bietet weiteren Schutz. Ein seriöser Verkäufer lässt sich darauf ein, einen Paketversand mit der Möglichkeit zur Sendungsverfolgung zu wählen.
Der versicherte Versand ist nicht nur bei hochwertiger Elektronik oder bruchempfindlicher Ware sinnvoll, auch schützt dieser, sollte das Paket aus welchem Grund auch immer im Ganzen verloren gehen. Die Mehrkosten für diese Versandart sind dann schon ab einem geringen Kaufpreis gerechtfertigt.
Bei der vereinbarten Zahlungsweise sollte man nicht am falschen Ende sparen. Auch wenn bei sogenannten Bezahldienstleistern kleinere Gebühren anfallen, ist durch deren Treuhänderfunktion sowohl der Käufer als auch der Verkäufer geschützt. Denn erst wenn die Ware korrekt eingetroffen ist, wird das bereits gebuchte Geld dem Verkäufer gutgeschrieben.
Sollten sich Käufer und Verkäufer auf eine direkte Überweisung verständigen, ist es sehr ratsam, ausschließlich inländische Geldinstitute für Transaktionen zu nutzen. Hier wäre im Fall der Fälle eine Rückbuchung noch am aussichtsreichsten.
Wann sollten die Alarmglocken schrillen?
Natürlich gibt es auf den Flohmarktportalen die Möglichkeit, richtig gute Schnäppchen zu ergattern. Und ja, auch den sogenannten Notverkauf gibt es und warum auch immer muss etwas einfach nur schnell und deutlich unter Wert versilbert werden. Aber wie häufig ist dies der Fall?
Wer die Zeit findet, ein Angebot auf einer Verkaufsplattform einzustellen, sollte wohl auch eine kurze Preisrecherche gemacht haben und wissen, was sein angebotenes Produkt ungefähr wert ist und in welcher Preisspanne dieses gehandelt wird.
Daher rät die Polizeiinspektion Würzburg-Stadt zur Vorsicht, wenn:
- ein gefragtes und begehrtes Produkt zu marktunüblich niedrigen Preisen verkauft werden soll
- der Kontakt mit dem Verkäufer ausschließlich per Mail aber nie persönlich möglich ist
- Zweifel an den Kontaktdaten (Adresse) des Verkäufers bestehen oder nicht mehr als eine E-Mail-Adresse recherchierbar ist
- die Möglichkeit zum versicherten Versand nicht besteht
- sichere Zahlungsmöglichkeiten nicht angeboten werden
- keine Originalbilder des tatsächlichen Produkts verfügbar sind
- bei Neuware die Herkunft nicht schlüssig belegt werden kann
Oftmals gibt eine Internetrecherche zum angebotenen Produkt oder den Daten des Verkäufers Aufschluss. Ab einem gewissen Wert oder bei Produkten, an die Sie im Fall der Fälle Garantieansprüche stellen würden, sollten Kleinanzeigenportale nicht mehr die erste Wahl sein.
Berücksichtigt man die hier gegebenen Hinweise, kann man die häufigsten Fälle von Betrugsversuchen erkennen. Eine hundertprozentige Sicherheit bietet auch dies natürlich nicht. Ein gewisses Risiko bleibt bei Käufen auf diesen Portalen immer bestehen – wie eben beim klassischen Flohmarkt auch.
Viel Spaß beim Shopping im Netz – Ihre Polizeiinspektion Würzburg-Stadt!
Symbolbild: Polizei rät zur Umsicht auf Kleinanzeigenportalen (Foto: Polizei)