Würzburg – Auch in Würzburg wird seitens der Polizei eine Form des Betruges festgestellt, bei der es sich um ein weit verbreitetes Phänomen handelt. In den allermeisten Fällen wird in organisierter Form gebettelt und hierzu Sammellisten auf Klemmbrettern vorgezeigt. In der Regel wird eine Gemeinnützigkeit vorgetäuscht.
So sind unter anderem Fälle polizeilich registriert, bei denen für die Errichtung von Behindertenzentren in deutschen Städten oder caritativen Organisationen, mit teilweise bekannt klingenden Namen, gesammelt werden soll. Oft geben die „Spendensammler“ selbst vor, von der jeweiligen Behinderung betroffen zu sein. So gab es in Würzburg häufig Fälle von taubstummen Sammlern, die beim anschließenden Polizeikontakt dann doch plötzlich hören und sprechen konnten.
Überdurchschnittlich häufig werden Personen aus Osteuropa mit dieser Form des Bettelns von der Polizei angetroffen. Es bleibt aber anzunehmen, dass das erbettelte Geld zum größten Teil von meist unbekannten Hintermännern kassiert wird. Werden die Spendensammler durch die Polizei aufgegriffen und kann Ihnen eine widerrechtliche Sammlung mit einem vorgetäuschtem Zweck nachgewiesen werden, erfolgt eine Strafanzeige wegen Betrugs bei der Staatsanwaltschaft.
Natürlich sammeln auch seriöse Organisationen Spenden in der Innenstadt und dieses Geld wird dem genannten Zweck zugeführt. Auch das sogenannte „Crowdfunding“, z.B. durch Tierschutzorganisationen wird mittels Straßensammlungen betrieben. Die Polizeiinspektion Würzburg-Stadt rät zu besonderer Aufmerksamkeit!
Bevor Sie sich für eine Spende entscheiden, hinterfragen Sie das Projekt, für welches gesammelt werden soll.
- Wo soll dieses entstehen?
- Wer ist der Träger?
- Gibt es bereits vergleichbare Projekte
- Liegen Rezessionen vor?
- Kennt man einen bekannten Schirmherrn?
- Gibt es eine Internetpräsenz der Spendenorganisation oder des zu fördernden Projekts?
- Wo hat die Spendenorganisation ihren Sitz und wie kann man diese erreichen?
Eine kurze Recherche im Internet bietet schnell Sicherheit.
Schützen Sie ihre Daten!
Das Eintragen in die oftmals verwendeten Spendenlisten birgt ebenfalls ein gewisses Risiko. Häufig soll hiermit lediglich der Schein der Seriosität unterstrichen werden. Mit ausreichend vielen Daten besteht aber zusätzlich noch das Risiko von Folgedelikten unter der Verwendung der erlangten Identität des gutgläubigen Spenders. Bei Kleinspenden ist es nicht nötig, dass die Organisation den Namen und die Adresse des Spenders erhält. Sehr wohl aber muss Ihnen eine Spendenquittung ausgestellt werden.
Weihnachtszeit ist Spendenzeit
In der anstehenden Vorweihnachtszeit werden traditionell vermehrt von unterschiedlichen Organisationen für diverse Zwecke Sach- und Geldspenden gesammelt. Sie tragen sich mit dem Gedanken einer Spende? Dann setzen Sie sich bewusst mit der Organisation und dem zu unterstütztem Projekt auseinander! Haben Sie sich entschieden, rät Ihnen die Polizei zur eigeninitiierten Spende via Überweisung an das Spendenkonto der gemeinnützigen Organisation bei einem seriösen Kreditinstitut.
Symbolbild: Organisierter Bettelbetrug durch Vortäuschen von Gemeinnützigkeit (Foto: Polizei)