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Polizeibericht Würzburg – 16.04.2020

Symbolbild Polizeibericht (Foto: Bayerische Polizei)

Symbolbild Polizeibericht (Foto: Bayerische Polizei)

Pkw auf Supermarktparkplatz beschädigt

Zeugen gesucht

Frauenland – Am Mittwochmorgen, gegen 10:25 Uhr, parkte eine Würzburgerin ihren blauen BMW auf dem Parkplatz eines Verbrauchermarktes in der Zeppelinstraße. Als sie nur etwa 15 Minuten später zu ihrem Fahrzeug zurückkehrte, wies dieses eine Beschädigung im Bereich der Heckscheibe auf.

Von dem Verursacher fehlt bislang jede Spur. Die Schadenshöhe beläuft sich auf rund 500 Euro. Die Polizeiinspektion Würzburg-Stadt bittet Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu der Sachbeschädigung geben können, sich unter der Tel. 0931/457-2230 mit der Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

Kleinkraftrad in der Lindleinsmühle entwendet

Polizei bittet um Hinweise

Lindleinsmühle – Zwischen Freitag und Mittwoch ist ein Kleinkraftrad der Marke Piaggio Am Schwarzenberg durch eine bislang unbekannte Person entwendet worden. Die schwarze Vespa stand seit längerer Zeit ordnungsgemäß auf einem dortigen Parkplatz und hat einen Wert von rund 2.000 Euro. Die Polizei bittet in diesem Zusammenhang Zeugen, denen sachdienliche Hinweise zum Tatgeschehen möglich sind, sich unter der Tel. 0931/457-2230 mit der Polizeiinspektion Würzburg-Stadt in Verbindung zu setzen.

Würzburg Land

Feuer in Autohaus

Fünf Personen leicht verletzt

Marktbreit, Lkr. Kitzingen – Am Mittwochnachmittag ist es aus noch unklarer Ursache zu einem Feuer in der Werkstatt eines Autohauses gekommen. Ein Pkw war vollständig ausgebrannt, fünf Personen waren durch den Rauch leicht verletzt worden. Die Würzburger Kriminalpolizei ist für die ersten Untersuchungen bereits vor Ort.

Ein Anwohner hatte um 13.55 Uhr Flammen und Rauch auf dem Gelände eines Autohauses in der Mainleite festgestellt und sofort den Notruf gewählt. Zahlreiche Einsatzkräfte der umliegenden Freiwilligen Feuerwehren eilten zur Mainleite und auch die Kitzinger Polizei sowie eine Gruppe der Würzburger Bereitschaftspolizei waren rasch vor Ort. Der Löschtrupp hatte die Flammen schnell im Griff, ein Pkw brannte in der Werkstatt dennoch vollständig aus. Durch das Feuer sind fünf leicht verletzte Personen zu beklagen. Der Rettungsdienst versorgte die fünf Personen noch vor Ort.

Die Staatsstraße 2271 musste kurzfristig für den Verkehr gesperrt bleiben. Die Höhe des Sachschadens ist derzeit noch nicht näher bezifferbar. Der Grund für den Ausbruch des Feuers ist aktuell unklar, die Brandexperten der Kripo Würzburg übernehmen in diesem Fall die Sachbearbeitung. 

„Coronavirus“

Informationen der Polizei vom 16. April 2020

Unterfranken – Am Donnerstag stehen wir bei Tag 27 der vorläufigen Ausgangsbeschränkung, die derzeit in ganz Bayern gilt. Um die Ausbreitung des „Coronavirus“ zu verlangsamen, haben Kontrollen zur Einhaltung der „Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ nach wie vor hohe Priorität.  In allen unterfränkischen Regionen führte die Polizei auch im Laufe des Mittwoch Kontrollen zur Einhaltung der Rechtsverordnung durch. Das polizeiliche Einschreiten erfolgte stets mit Augenmaß, allerdings mussten dennoch in einigen Fällen gegen Personen Verfahren eingeleitet werden. Die Gesamtzahl der Anzeigen belief sich

Besondere Vorkommnisse „Feiern, Grillen, Alkohol“

In Ochsenfurt im Landkreis Würzburg verabredeten sich am Mittwochabend sechs junge Erwachsene vor einem Wohnhaus und tranken dort gemeinsam Bier und aßen Pizza. Bedauerlicherweise musste die Polizei wegen eines gleichgelagerten Sachverhalts auch im Würzburger Stadtteil Frauenland einschreiten. Hier hatten gegen 22.00 Uhr fünf Heranwachsende zusammen im Freien gefeiert. Die Polizei erteilte Platzverweise.

Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Je nach Art des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz oder die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung leitet die Polizei gegen die Betroffenen / Beschuldigten Bußgeld- bzw. Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat ein. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen werden die Vorgänge der jeweiligen örtlich zuständigen Verfolgungsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde / Staatsanwaltschaft) zur weiteren Entscheidung vorgelegt.

Was die Höhe der Bußgelder bei Verstößen im Bereich der Ordnungswidrigkeiten gegen die „Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ betrifft, wird auf die gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege verwiesen:

Rechtsverordnung:

Dringende Bitte der unterfränkischen Polizei:

Die Einhaltung der Rechtsverordnungen ist absolut notwendig, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Bitte bleiben Sie zu Hause! Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur beim Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu gehört z. B. seinem Beruf nachzugehen, ein Arztbesuch und zum Einkaufen zu gehen. Die Bestimmungen im Einzelnen finden Sie im Internet unter folgendem Link:

Bitte helfen Sie mit, den weltweiten Virus einzudämmen und bleiben Sie vor allem gesund!

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