Renitenter Ladendieb
Innenstadt – Am Dienstagnachmittag haben zwei Ladendetektive eines Kaufhauses in der Schönbornstraße einen jungen Mann bemerkt, der Parfüm und Kosmetikartikel im Wert von mehr als 300 Euro entwendet hatte.
Als der 21-Jährige nach Verlassen des Geschäfts auf den Diebstahl angesprochen wurde, riss dieser sich los und flüchtete. Die Detektive konnten den Tatverdächtigen im Bereich der Juliuspromenade einholen. Da sich der junge Mann jedoch fortgesetzt heftig zur Wehr setzte, entstand ein Gerangel am Boden. Dies wiederholte sich nochmals, als dem Dieb erneut kurzzeitig die Flucht gelang. Durch die eintreffenden Streifen wurde der junge Mann vorläufig festgenommen. Nachdem die nötigen Ermittlungen abgeschlossen waren, wurde er nach Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Würzburg in Freiheit entlassen. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen räuberischem Diebstahl und weiteren Delikten eingeleitet.
Fahrzeug prallt in geparkten Pkw und flüchtet
Zeugensuche
Lengfeld – Am Dienstag hatte ein Anwohner der Straße „Am Mühlenhang“ gegen 20.55 Uhr einen lautet Knall bemerkt. Kurz darauf entfernte sich ein heller Pkw unter starker Beschleunigung. Die Spurenlage vor Ort ergab, dass ein Fahrzeug in einen am Fahrbahnrand geparkten roten Mazda geprallt ist. Hierbei entstand ein erheblicher Sachschaden von circa 8.000 Euro. Auch das Verursacherfahrzeug sollte erheblich beschädigt worden sein. Diverse Fahrzeugteile, welche nicht zum beschädigten Pkw gehörten, wurden aufgefunden.
Die Polizeiinspektion Würzburg-Stadt ermittelt wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort und bittet Zeugen, denen sachdienliche Hinweise zum Unfallgeschehen und dem Verursacherfahrzeug möglich sind, unter der Tel. 0931/457-2230 mit der Dienststelle in Kontakt zu treten.
Würzburg Land
Verdacht der Abgabe und des Handels mit Betäubungsmitteln
Durchsuchungen bei sogenannten „CBD-Shops“
Raum Würzburg und Schweinfurt – Am Dienstag hat die Kriminalpolizei Würzburg unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Würzburg drei sogenannte „CBD-Shops“ in Würzburg und Schweinfurt aufgrund richterlicher Beschlüsse durchsucht. Anlass für die Maßnahmen sind Ermittlungserkenntnisse, wonach den Ladenbetreibern strafbarer Handel mit Betäubungsmitteln vorgeworfen wird.
Ermittlungserkenntnisse der Kriminalpolizei Würzburg und der Polizeiinspektion Würzburg-Stadt
Fünf Beschuldigten im Alter zwischen 23 und 35 Jahren wird vorgeworfen, in insgesamt drei Ladengeschäften in Würzburg und Schweinfurt seit Ende Januar 2019 neben zahlreichen anderen Produkten verschiedene Teesorten gewinnbringend weiterverkauft zu haben. Diese Tees haben nach ersten Stichproben Wirkstoffgehalte von 0,16 % bis 0,3 % THC und sollen nicht nur an Erwachsene, sondern zum Teil auch an Personen unter 18 Jahren verkauft worden sein. Entgegen den Werbeaussagen zu den in den betroffenen Läden verkauften Teesorten handelt es sich nicht um „legales Cannabis“, sondern um THC-haltige Produkte, für deren Verkauf es einer – vorliegend fehlenden – Erlaubnis nach dem Betäubungsmittelgesetz bedurft hätte.
Aufgrund dieser Erkenntnisse wurden gegen die Tatverdächtigen Ermittlungsverfahren wegen gewerbsmäßiger und unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige sowie wegen unerlaubten, gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln eingeleitet.
Die Staatsanwaltschaft Würzburg erwirkte Durchsuchungsbeschlüsse, insbesondere für die Geschäfte in Würzburg und Schweinfurt, aber auch für die Wohnungen der jeweiligen Tatverdächtigen. Die richterlichen Beschlüsse wurden im Laufe des Dienstagvormittags von Beamten der Kriminalpolizei Würzburg und Schweinfurt, eines Unterstützungskommandos der Bayerischen Bereitschaftspolizei und Vertretern der Staatsanwaltschaften Würzburg und Schweinfurt vollstreckt. Dabei wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Insbesondere die sichergestellten Cannabisprodukte müssen in Hinblick auf die jeweiligen Wirkstoffgehalte nun von Spezialisten des Bayerischen Landeskriminalamts untersucht werden.
Bei den Durchsuchungsmaßnahmen außerhalb der Ladengeschäfte fielen den Einsatzkräften auch geringe Mengen Marihuana in die Hände, die offenbar für den Eigenverbrauch bestimmt waren. Alle Tatverdächtigen blieben auch nach der Durchsuchungsaktion auf freiem Fuß. Die noch andauernden Ermittlungen werden von der Kripo Würzburg in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft geführt. Die Staatsanwaltschaft weist in diesem Zusammenhang dringend darauf hin, dass sich nicht nur die Verkäufer, sondern auch die Käufer der fraglichen Tees nach dem Betäubungsmittelgesetz strafbar machen können.
Kein „legales Cannabis“ – Ausnahmeregelung für CBD-Produkte
CBD-Produkte sind Hanfprodukte wie zum Beispiel lose Cannabisblüten, cannabishaltige Tees oder CBD-Öle, die ausschließlich Cannabidiol (CBD) aus dem weiblichen Hanf, jedoch nur geringe oder gar keine Anteile von THC enthalten. Da der Wirkstoff Cannabidiol kaum psychoaktiv ist, unterliegt er nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
Enthalten Hanfprodukte neben CBD auch Anteile von Tetrahydrocannabinol (THC) – dem psychoaktiven Wirkstoff von Hanf – enthält das Betäubungsmittelgesetz in der Anlage I eine Ausnahme, die die Produktion von CBD-Hanf-Produkten ermöglicht, wenn die Pflanzen höchstens einen THC-Gehalt von bis zu 0,2 % enthalten und der gewerbliche oder wissenschaftliche Zweck des Verkehrs einen Missbrauch des Hanfs zu Rauschzwecken ausschließt. Aufgrund dieser Ausnahmebestimmung soll es möglich sein, den Rohstoff Hanf zur rein industriellen Verwendung (z.B. Kosmetikprodukte) zu erschließen. Genau deshalb muss der gewerbliche oder wissenschaftliche Zweck auch beim Käufer des CBD-Hanf-Produkts vorliegen.
Ankauf zum Eigenverbrauch nicht von Ausnahmeregelung erfasst
Nicht von der Ausnahmeregelung erfasst ist insbesondere der Ankauf zum Eigenverbrauch, wie er in den Ladengeschäften und Onlineshops durchgeführt wurde. Beim Verkauf von CBD-Produkten, die THC enthalten (unabhängig davon, wie hoch der THC-Gehalt ist), machen sich Verkäufer und Käufer gleichermaßen strafbar, wenn die Abgabe zum Zwecke des Eigenverbrauchs erfolgt. Die Ausnahmeregelung soll gerade nicht die Bevölkerung mit THC-schwachen Zubereitungen zu persönlichen Konsumzwecken versorgen und auch nicht das grundsätzliche Cannabisverbot aufweichen.
Falscher Polizeibeamter erbeutet mehrere tausend Euro – Seniorin von Betrügern getäuscht
Kitzingen – Am Dienstag haben Betrüger bei einer Seniorin mehrere tausend Euro ergaunert. Die Unbekannten gaben sich erst als Enkel und dann als Polizeibeamte aus, die angeblich Betrügern auf der Spur wären. Die unterfränkische Polizei ermittelt und bittet die Bevölkerung, auch Freunde und Verwandte über die Betrugsmasche zu informieren.
Zur Mittagszeit hatte das Telefon bei der älteren Dame in der Keltenstraße geklingelt. Zunächst gab sich eine Frau als Enkelin aus, die aufgrund eines Verkehrsunfalls aktuell in Geldnöten sei. Anschließend erhielt die Geschädigte noch weitere Anrufe, unter anderem von einem Anwalt, der das angebliche Unfallgeschehen bestätigte. Die Seniorin sicherte zu, mehrere tausend Euro zur Abholung bereit zu halten und verständigte richtigerweise aber auch noch ihren Sohn. Dieser schöpfte sofort Verdacht und machte sich auf den Weg zu seiner Mutter. Als er dort ankam, hatte die Rentnerin den Geldbetrag leider bereits an einen Boten, der sich als ermittelnden Polizeibeamen ausgab, übergeben. Der Geldabholer war etwa 175 cm groß, ca. 28 Jahre alt, hat eine schlanke Figur und trug einen dunkelblauen Anorak.
Die unterfränkische Polizei nimmt den Vorfall zum Anlass nochmals folgende Tipps zu geben:
- Die Polizei weist Sie niemals an, Geld oder Schmuck zu Hause zur Abholung bereit zu legen oder als Lockmittel zu deponieren!
- Übergeben Sie keine Geldbeträge an Fremde! Auch die Polizei holt bei Ihnen an der Haustüre keine Wertsachen ab, um sie in Verwahrung zu nehmen!
- Die Täter können mittels Call ID-Spoofing jede von ihnen gewünschte Rufnummer auf dem Telefondisplay anzeigen lassen – bei der echten Polizei erscheint niemals die 110 (auch nicht mit Vorwahl)!
- Sprechen Sie mit ihren Freunden, Nachbarn und Verwandten über das Phänomen
Zeugen, die Angaben zu dem Geldabholer machen können, oder sonst sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich unter Tel. 0931/457-1732 zu melden.