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Polizeibericht Würzburg – 05.04.2020

Symbolbild Polizeibericht (Foto: Bayerische Polizei)

Symbolbild Polizeibericht (Foto: Bayerische Polizei)

Unfall unter Drogeneinfluss verursacht

Anschließend von der Unfallstelle geflüchtet – Fahrer ermittelt

Unterdürrbach – Am Samstag, gegen 21:45 Uhr, befuhr ein 28-jähriger Opel-Fahrer ersten Ermittlungen nach die Max-von-Laue-Straße in Würzburg. Hierbei touchierte er aus bislang unbekannten Gründen einen dort geparkten grauen PKW Mercedes. Dieser trug einen deutlich sichtbaren Schaden am  Heck davon. Anschließend entfernte sich der Fahrzeugführer von der Unfallstelle.

Das frisch beschädigte, geparkte Fahrzeug fiel kurze Zeit später einer Polizeistreife auf. Hierbei wurde am geparkten PKW auch blauer Lackanrieb festgestellt. Kurze Zeit später fuhr der o.g. PKW, Opel, blau erneut an der Unfallstelle vorbei und leuchtete den geparkten PKW auffällig an, vermutlich um sich den Unfallschaden zu betrachten. Das Fahrzeug wurde deshalb einer Kontrolle unterzogen und konnte nach kurzer Nachfahrt angehalten werden. Hierbei wurden korrespondierende Schäden an diesem festgestellt. Der o.g. Fahrzeugführer räumte zunächst die Beteiligung am Unfall ein. Die geschätzte Schadenshöhe liegt bei ca. 1500 Euro.

Im weiteren Verlauf wurden drogentypische Einschränkungen der Fahrtüchtigkeit bei dem 28-jährigen Mann festgestellt. Weiterhin konnten im PKW-Innenraum Amphetamine aufgefunden werden. Daher wurde die Weiterfahrt unterbunden und der PKW-Fahrer musste sich einer Blutentnahme unterziehen. Den Fahrzeugführer erwarten nun Anzeigen wegen des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort und einer Gefährdung des Straßenverkehrs in Verbindung mit der Einnahme der berauschenden Mittel.

Etwaige Zeugen des Unfalles werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Würzburg-Stadt unter Tel. 0931/457-2230 in Verbindung zu setzen.

„Coronavirus“ – Informationen der Polizei vom 05. April 2020

Unterfranken – Mit dem Sonntag stehen wir bei Tag sechszehn der vorläufigen Ausgangsbeschränkung, die derzeit in ganz Bayern gilt. Um die Ausbreitung des „Coronavirus“ zu verlangsamen, haben Kontrollen zur Einhaltung der „Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ nach wie vor hohe Priorität. 

In allen unterfränkischen Regionen führte die Polizei auch im Laufe des Samstags wieder Kontrollen zur Einhaltung der Rechtsverordnung durch. Das polizeiliche Einschreiten erfolgt stets mit Augenmaß, allerdings mussten dennoch in zahlreichen Fällen gegen Personen Verfahren eingeleitet werden. Die Gesamtzahl der Anzeigen beläuft sich

Kontrollen von Pkw- und Motorradfahrern

Im gesamten Dienstbereich konnten bei Verkehrskontrollen rund fünfzehn Motorradfahrer festgestellt werden, welche das schöne Wetter für eine entsprechende Spritztour nutzen wollten. Auch mehrere Pkw-Fahrer, welche ohne triftigen Grund unterwegs waren, wurden kontrolliert. Alle Fahrer erwartet nun eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz. Wichtiger Hinweis: Sport, Spazieren gehen und Bewegung an der frischen Luft sind gestattet. Das bedeutet nicht, dass es erlaubt ist, mit dem PKW oder dem Motorrad private Spritztouren zu unternehmen. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen und stellen Sie eigene Interessen zurück!

Verstärkte Kontrollen am Wochenende:

Auch im Laufe des Sonntags wird die unterfränkische Polizei die Einhaltung der vorläufigen Ausgangsbeschränkungen weiterhin verstärkt kontrollieren. Die Anzahl der Verstöße ist im Vergleich zum Freitag deutlich gestiegen und hat sich im Bereich Main-Rhön sogar verdreifacht.

Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Je nach Art des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz oder die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung leitet die Polizei gegen die Betroffenen / Beschuldigten Bußgeld- bzw. Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat ein. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen werden die Vorgänge der jeweiligen örtlich zuständigen Verfolgungsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde / Staatsanwaltschaft) zur weiteren Entscheidung vorgelegt.

Was die Höhe der Bußgelder bei Verstößen im Bereich der Ordnungswidrigkeiten gegen die „Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ betrifft, wird auf die gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege verwiesen:

Rechtsverordnung:

Dringende Bitte der unterfränkischen Polizei:

Die Einhaltung der Rechtsverordnungen ist absolut notwendig, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Bitte bleiben Sie zu Hause! Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur beim Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu gehört z. B. seinem Beruf nachzugehen, ein Arztbesuch und zum Einkaufen zu gehen. Die Bestimmungen im Einzelnen finden Sie im Internet unter folgendem Link:

Bitte helfen Sie mit, den weltweiten Virus einzudämmen und bleiben Sie vor allem gesund!

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