Würzburg – Einigen aufmerksamen Bürgerinnen wird es schon aufgefallen sein, neuerdings sind in manchen Straßen Schilder mit Botschaften zum Radverkehr zu sehen. Was hat es damit auf sich? „Der Verwaltung, der Politik und dem Radverkehrsbeirat ist aufgefallen, dass es Themen und Regelungen gibt, die nicht allen Verkehrsteilnehmern klar sind.
Schließlich liegt auch bei einigen Verkehrsteilnehmern die Führerscheinprüfung einige Jahrzehnte zurück. Die Regelungen zu Fahrradschutzstreifen waren zum Beispiel früher nicht einschlägig“, kommentiert Baureferent Benjamin Schneider.
Die Schilder werden temporär an unterschiedlichen Stellen in der Stadt platziert, an denen eine solche Situation sich bietet. Angesprochene Themen sind der grundsätzlich erforderliche Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 m beim Überholen von Radfahrenden (auch bei Schutzstreifen), der Mindestabstand von Radfahrenden vom Fahrbahnrand und zu parkenden Autos, die Mitbenutzung von Schutzstreifen durch Autofahrer nur bei Bedarf (zum Beispiel bei der Begegnung mit einem überbreiten Fahrzeug) und unter Berücksichtigung des Radverkehrs und die freie Wahl von Radfahrenden zwischen Radwegbenutzung und dem Fahren auf der Fahrbahn bei sogenannten „anderen Radwegen“, die aufgrund der Abwesenheit einer entsprechenden Beschilderung nicht zur Nutzung angeordnet sind.
Aktuelle Standorte der Schilder sind exemplarisch:
- Zeller Straße
- Werner-von-Siemens Straße
- Weißenburgstraße
- Versbacher Straße
- Textorstraße
- Seinsheimstraße
- Ottostraße
- Frankfurter Straße
- Beethoven Straße
Bild: Beispiel für eines der Sicherheitsschilder in der Werner-von-Siemens-Straße (Foto: Stadt Würzburg)