Stadt gewährt Zuschüsse für Schallschutzfenster: 2018 noch Mittel verfügbar -  wuerzburg24.com

Stadt gewährt Zuschüsse für Schallschutzfenster: 2018 noch Mittel verfügbar

Würzburg – Die Stadt Würzburg gewährt Zuschüsse beim Einbau von Schallschutzfenstern, -türen und schallgedämmten Lüftern. Die Förderung bezieht sich auf Häuser, die im Rahmen der Lärmaktionsplanung als besonders belastet identifiziert wurden. Die entsprechenden Gebäude sind in einer Karte unter www.wuerzburg.de/laerm markiert.

Die Eigentümer dieser Gebäude oder von Wohnungen in diesen Gebäuden können – unter bestimmten Bedingungen – Fördermittel im Rahmen des kommunalen Schallschutzfensterprogramms beantragen. Das Förderprogramm ist eine Maßnahme aus dem Lärmaktionsplan, den der Stadtrat im Juni 2017 verabschiedet hat. Ziel des Plans ist es, die Belastung insbesondere an den Lärmbrennpunkten zu reduzieren. In diesem Zusammenhang wurden unter anderem bereits Geschwindigkeitsreduzierungen angeordnet.

Gefördert wird der Einbau nur an Wohn- und Schlafräumen, die Höchstfördersumme beläuft sich auf 350 Euro / m² für Fenster und Fenstertüren sowie 350 Euro pro Schalldämmlüfter in Schlafräumen an den von Verkehrslärm betroffenen Fassaden. Maximal gefördert werden 50 % der Kosten und pro Wohneinheit maximal 3.000 Euro.

Das Antragsformular ist unter www.wuerzburg.de/laerm herunterzuladen oder kann beim Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Würzburg angefordert werden. Die Anträge sind schriftlich zu richten an die Stadt Würzburg, Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz, Karmelitenstr. 20, 97070 Würzburg.

Dem Antrag ist ein Lageplan, Ansichtspläne des Hauses oder Fotos der Gebäudeseiten mit förderfähigen Fenstern, ein verbindlicher Kostenvoranschlag einer Fachfirma, Grundrisspläne und die Erklärung einer Fachfirma, dass die vorhandenen Fenster und Fenstertüren nicht den Anforderungen an die Schalldämmung genügen, beizulegen. Für die Förderung stehen für das Jahr 2018 noch Mittel zur Verfügung. Sollten diese ausgeschöpft sein, kann die Förderung ggf. erst zu einem späteren Zeitpunkt bewilligt werden.


Bild: Symbolbild Fenster (Foto: RainerSturm /pixelio.de)

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