Würzburg – Die Schlüsselzuweisungen steigen für die Stadt Würzburg im Jahr 2018 gegenüber dem Jahr 2017 um 2,5 Mio. Euro auf 45,1 Mio. Euro an, so der Landtagsabgeordnete Georg Rosenthal. Das sind rund sechs Prozent mehr im Vergleich zum vergangenen Jahr.
„Im Gegensatz zu nahezu allen anderen Leistungen im kommunalen Finanzausgleich sind die Schlüsselzuweisungen nicht zweckgebunden, sondern stärken die Kommunalfinanzen insgesamt, und die Kommunen können über die Verwendung der Mittel frei entscheiden“, erläutert Rosenthal die positive Nachricht zum Jahresbeginn: „ Mehr Schlüsselzuweisungen führen zu mehr finanziellem Handlungsspielraum und damit zu mehr Gestaltungsmöglichkeiten in der Stadt Würzburg.“
Auch die Gemeinde Gerbrunn erhält für das Jahr 2018 mehr Geld. Auf gut 1,7 Mio. Euro steigen die Schlüsselzuweisungen und damit um etwa 400.000 Euro.
Die SPD-Landtagsfraktion wie auch die kommunalen Spitzenverbände in Bayern, so Rosenthal, fordern seit Jahren eine Erhöhung der Schlüsselzuweisungen zur Stärkung der Haushalte von Städten, Gemeinden und Landkreisen. Dafür muss aber der kommunale Anteil am allgemeinen Steuerverbund, erhöht werden.
Rosenthal: „Der kommunale Anteil am allgemeinen Steuerverbund muss schrittweise von aktuell nur 12,75 Prozent auf zumindest 15 Prozent ansteigen, damit mehr Schlüsselzuweisungen in die Haushalte der Städte, Landkreise und Gemeinden fließen können.“ Rosenthal weist darauf hin, dass Bayern mit 12,75 Prozent sogar die niedrigste Verbundquote in ganz Deutschland hat. In Baden-Württemberg etwa liegt der Wert bei deutlich höheren 23 Prozent.
Schlüsselzuweisungen sind die mit Abstand größte Einzelleistung
Die Schlüsselzuweisungen sind mit fast 3,7 Milliarden Euro in 2018 die mit Abstand größte Einzelleistung innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs in Bayern, der insgesamt 9,5 Milliarden Euro beträgt, so Rosenthal. Die Schlüsselzuweisungen steigen 2018 gegenüber 2017 um rund 286 Millionen Euro. Das liegt aber, wie Rosenthal betont, nicht daran, dass der Freistaat die Kommunen prozentual stärker an seinen Steuereinnahmen beteiligt, sondern ist ausschließlich eine Folge davon, dass die Steuereinnahmen des Freistaats angestiegen sind.
Kernstück des kommunalen Finanzausgleichs sind die Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden und Landkreise. Durch sie werden die Steuer- und Umlageneinnahmen aufgabengerecht ergänzt und gewisse Sonderbelastungen, wie etwa die Soziallasten, berücksichtigt. Die Mittel für die Schlüsselzuweisungen werden dem Kommunalanteil des allgemeinen Steuerverbundes entnommen. Der allgemeine Steuerverbund besteht aus den Anteilen des Landes an der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer plus Gewerbesteuerumlage minus Ausgaben im Länderfinanzausgleich. Von den Schlüsselzuweisungen erhalten 64 Prozent die Städte und Gemeinden und 36 Prozent die Landkreise.
Stichwort: Schlüsselzuweisungen
Bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen für die Kommune wird Folgendes gegenübergestellt: auf der einen Seite die im Wesentlichen durch die Einwohnerzahl bestimmt Aufgabenbelastung der Kommune („Ausgangsmesszahl“), und auf der anderen Seite die Steuerkraft („Steuerkraftmesszahl“) der Stadt, der Gemeinde bzw. die Umlagekraft („Umlagekraftmesszahl“) des Landkreises. Übersteigt die „Ausgangsmesszahl“ die „Steuerkraftmesszahl“ bzw. die „Umlagekraftmesszahl“, wird die Differenz zu einem bestimmten Prozentsatz durch die Schlüsselzuweisungen aufgefüllt, die betreffende Stadt oder Gemeinde, bzw. der betreffende Landkreis erhält Schlüsselzuweisungen.
Bild: Symbolbild Würzburg (Foto: wuerzburg24.com)