Würzburg – Durch das grundgesetzlich verankerte Selbstverwaltungsrecht steht es den Kommunen frei, sich im Zuge der Erledigung und Wahrnehmung ihrer zahlreichen öffentlichen Aufgaben wirtschaftlich zu betätigen. Auch die Stadt Würzburg hat einen Teil ihrer öffentlichen Aufgaben auf Gesellschaften des privaten Rechts übertragen.
So werden von diesen Gesellschaften Aufgaben u. a. aus dem Bereich der Energieversorgung, dem öffentlichen Personennahverkehr, der Bewirtschaftung von Parkierungsanlagen, dem sozialen Wohnungsbau und der Wirtschaftsförderung wahrgenommen.
Gesellschaften erfüllen Aufgaben zuverlässig
Die Aufgabenübertragung in der praktizierten Form hat sich für die Stadt Würzburg bewährt. Die Gesellschaften erfüllen, trotz teilweiser schwieriger Rahmenbedingungen, die Ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig und auf hohem Niveau. Dabei sollen die Unternehmen verantwortungsvoll, unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschafter, der Beschäftigten und der Kunden geführt werden. Daneben bilden die Gesellschaften einen wichtigen Teil des Vermögens der Stadt Würzburg.
Nach der Bayerischen Gemeindeordnung (Art. 94 Abs. 3 GO) hat die Stadt Würzburg jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihr mindestens der zwanzigste Teil der Anteile eines Unternehmens gehört. Der Bericht soll insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Gesellschaftsorgane, die Geschäftsführerbezüge, die Ertragslage und die Kreditaufnahmen enthalten. Über diese gesetzlichen Vorgaben hinaus
enthält der Beteiligungsbericht der Stadt Würzburg auch Angaben zu den Zweckverbänden, in denen die Stadt Würzburg Mitglied ist und zu den städtischen Eigenbetrieben.
Der nunmehr 18. Beteiligungsbericht der Stadt Würzburg wurde im Stadtrat am 23.02.2017 bekanntgegeben und gibt einen umfassenden Einblick in die Aufgabenerfüllung der Stadt Würzburg. Der Beteiligungsbericht bezieht den Großteil seiner Daten aus den Jahresabschlüssen 2015 der Beteiligungsunternehmen. Erst nachdem auch der letzte Jahresabschluss festgestellt und im Stadtrat bzw. Hauptausschuss bekanntgegeben wurde, wird der Beteiligungsbericht veröffentlicht.
Der Beteiligungsbericht ist damit vergangenheitsbezogen und bildet keine aktuellen Werte ab. Dennoch kann er als Informationsgrundlage herangezogen werden, da hier, an ei-nem Ort, ein Gesamtbild aller städtischen Engagements, außerhalb des Kernhaushaltes, dargestellt ist.
Abrufbar im Internet
Der Beteiligungsbericht 2015 ist im Internetauftritt der Stadt Würzburg unter https://www.wuerzburg.de/15407 abrufbar. Er liegt auch öffentlich aus und kann während der Dienststunden im Finanz- und Personalreferat/FA Beteiligungscontrolling eingesehen werden.